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AdA Module durchführen
Das AdA-Baukastensystem ermöglicht es Ausbildungsinstitutionen, Module aus dem AdA-Baukastensystem anzubieten. In einem Anerkennungsverfahren werden die Angebote nach klar definierten Kriterien beurteilt. Voraussetzung für eine Anerkennung als Modulanbieterin ist, dass die Lehrgänge entsprechend den Modulbeschreibungen und Kompetenzen/Ressourcenlisten durchgeführt werden.
Eine im AdA-Baukastensystem anerkannte Ausbildungsinstitution hat die Möglichkeit,
- gesamtschweizerisch anerkannte Module als (Teil-) Abschluss zu einem Verbandszertifikat anzubieten (Stufe 1 = SVEB-Zertifikat)
- Vorbereitungskurse für eidgenössisch anerkannte Abschlüsse anzubieten (Stufe 2 eidg. Fachausweis Ausbilder/in/ Stufe 3 eidg. dipl. Ausbildungsleiter/in)
- Modulzertifikate in delegierter Kompetenz auszustellen
Das Anerkennungsverfahren: Ablauf
Anbietende Institutionen können die Qualität ihrer Modulinhalte im Anerkennungsverfahren überprüfen lassen. Bei positiver Beurteilung dürfen diese Institutionen AdA Module anbieten und die entsprechenden Modulzertifikate bzw. SVEB-Zertifikate erteilen.
Anbietende Institution | AdA-Baukasten-System |
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Neues Angebot gestalten oder bereits bestehendes Angebot auf Vollständigkeit in Bezug auf die Anforderungen im AdA-Baukasten überprüfen |
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Vollständiges Dossier einreichen an: |
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Bericht zur Kenntnis nehmen und, sofern notwendig, weitere Unterlagen aufgrund des Berichtes einreichen | |
Datum für Institutionsbesuch mit dem/der verantwortlichen ExpertIn vereinbaren | |
Die provisorische Anerkennung berechtigt die Institution das Angebot mit dem Vermerk «im Anerkennungsverfahren» zu bewerben. |
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Institutionsbesuch durch ExpertIn und ev. Geschäftsleitung AdA zur Kontaktaufnahme, Einblick in anbietende Institution und Ausbildungsaktivität (nicht qualifizierend) und zur Besprechung des Anerkennungberichtes | |
Beim 2. Anerkennungsverfahren zusätzlich Einblick ins Archiv | |
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Schlussbericht zur Kenntnis nehmen und Stellungnahme zum Bericht und zum Verfahren abgeben | |
Auflagen zu vereinbartem Datum erfüllen | |
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Ein Exemplar des unterschriebenen Vertrags an die Geschäftstelle retournieren |
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