FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten

Die oft gestellten Fragen und unsere Antworten dazu finden Sie unter den folgenden Themen. Klicken Sie auf einen Titel, um direkt zum jeweiligen Thema zu gelangen.

1 Erstzertifizierung mit eduQua

Grundlegende Antworten zum Label eduQua und wie eine Zertifizierung erreicht werden kann

  • Was ist eduQua?
    eduQua ist das bekannteste und meistverbreitete Qualitätslabel für Weiterbildungsanbieter in der Schweiz. Durch die Zertifizierung verpflichten sich Weiterbildungsanbieter, die Qualität ihrer Bildungsangebote stark zu gewichten, zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Das eduQua-Label macht dieses Engagement sichtbar.
  • Wer steht hinter eduQua?
    eduQua wurde 2000 auf Initiative des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), des damaligen Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT), der Deutschschweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (DBK) und des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung (SVEB) entwickelt.
    Die eduQua-Geschäftsstelle ist seit Einführung des eduQua-Zertifikats beim SVEB angesiedelt. Seit 2018 ist der SVEB alleiniger Träger des Qualitätslabels.
  • Kann nur ein Angebot zertifiziert werden?
    eduQua ist ein Zertifikat für Weiterbildungsinstitutionen, nicht für einzelne Bildungsangebote oder Personen. Jede Weiterbildungsinstitution gilt als Zertifizierungseinheit.
  • Wie kann ich meine Institution zertifizieren lassen?
    Weiterbildungsinstitutionen, die das eduQua-Zertifikat anstreben, können bei einer der durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditierten Zertifizierungsstellen einen Zertifizierungsantrag stellen.
    Als Mindestvoraussetzung für die eduQua-Zertifizierung gilt für alle Weiterbildungsorganisationen, dass sie bereits Praxis als Bildungsanbieter aufweisen müssen.
    Vor oder nach der Anmeldung bei der Zertifizierungsstelle erstellt die Institution eine Selbstevaluation. Dann folgt das Audit zur Erstzertifizierung mit einer Dokumentation zu den eduQua-Anforderungen und dem Besuch einer Auditorin, eines Auditors vor Ort.
  • Was ist der Nutzen von eduQua?
    Der Nutzen von eduQua ist gegen aussen und gegen innen wichtig. Eine Weiterbildungsinstitution erhält mit den eduQua-Kriterien eine praxisorientierte Grundlage für Aufbau und Weiterentwicklung eines passenden Systems der Qualitätssicherung. Mit der eduQua-Zertifizierung zeigt die Weiterbildungsinstitution allen Interessierten, dass sie die grundlegenden Qualitätsanforderungen an die Organisation und die Weiterbildungsangebote erfüllt und ihre Qualität stets weiterentwickelt. Zudem ist das eduQua-Label für viele Behörden die Voraussetzung für die Teilnahme an Submissionsverfahren und die Vergabe von Fördermitteln.
  • Was kostet eine eduQua-Zertifizierung?
    Für unterschiedlich grosse Weiterbildungsinstitutionen werden passende Zertifizierungsverfahren angewendet. Die entscheidende Einflussgrösse für das Verfahren ist die Anzahl der jährlich durchgeführten Teilnehmendenlektionen. Grundsätzlich gilt für das Zertifizierungsverfahren bei Weiterbildungsinstitutionen mit bis 25’000 Teilnehmendenlektionen ein Kostendach von CHF 4950.–, exklusive MwSt. und Gebühren. Bei grösseren Anbietern legen die Zertifizierungsstellen eine Offerte vor.
  • Wo finde ich die eduQua-Dokumente?
    Die eduQua-Dokumente sind auf eduqua.ch zum Herunterladen verfügbar.
  • Welche Rolle haben die Zertifizierungsstellen? Dürfen sie auch beraten?
    Die Zertifizierungsstellen sind die Ansprechpartner für die Weiterbildungsinstitution bezüglich Zertifizierungsverfahren. Sie überprüfen die Erfüllung der eduQua-Prinzipien, -Kriterien und -Anforderungen, die wirksame Umsetzung sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung. Sie führen alle drei Jahre die Rezertifizierung durch. Die Zertifizierungsstellen müssen die Anforderungen an die Unparteilichkeit und Objektivität einhalten und dürfen den Institutionen grundsätzlich keine Beratung anbieten.

2 eduQua:2021 – was hat sich geändert?

Was sind die wichtigsten Neuerungen und Vorteile der revidierten Norm eduQua:2021?

  • … in der Norm?
    Mit der Revision wurde die Qualitätsnorm auf die aktuellen Trends in der Weiterbildung und in der Führung ausgerichtet. Im Bereich Führung/Organisation wird mit den neuen Kriterien zu Kontext, Umgang mit Risiken, Datenschutz und Datensicherheit die Nachhaltigkeit der Weiterbildungsinstitutionen gestärkt. Bei den Angeboten wurden u. a. die Vielfalt der Lernformen und die digital gestützten Lernsettings integriert. Die Struktur der revidierten Norm ist klar und praxisnah. Wiederholungen bei den Kriterien wurden beseitigt.
  • … beim Verfahren?
    eduQua:2021 ist auf die Weiterbildungsinstitution und ihre Angebote ausgerichtet. Das Verfahren wurde entsprechend vereinfacht. Die Verpflichtung, bei jedem Audit und Zwischenaudit ein spezifisches Angebot detailliert zu dokumentieren, entfällt. Damit wird der Aufwand für die Dokumentation reduziert. Anderseits wurde die Zeit für die Audits vor Ort (bzw. in Form von Remote-Audits) leicht erhöht, aufgrund der internationalen Vorgaben für Qualitätsnormen.
  • … bei den Zertifizierungskosten?
    Wegen der Erhöhung der Auditzeiten (siehe «Verfahren») wurden auch die Kosten etwas erhöht. Konkret beträgt das Kostendach für die Kategorie A (bis zu 25’00 Teilnehmendenlektionen) neu CHF 4950 plus Gebühren für die dreijährige Zertifikatsdauer. Bei den Kategorien B und C wird der Preis weiterhin aufgrund der Offerte der Zertifizierungsstelle festgelegt. eduQua bleibt im Vergleich zu anderen relevanten Qualitätsnormen ein kostengünstiges Label.
  • Wie heissen die früheren Formulare D1/D2 heute?
    Das frühere «Titelblatt D1» heisst neu «Zertifizierungsantrag». Das Formular zur Selbstevaluation wurde neugestaltet und das Kürzel «D2» fällt weg. Beide Dokumente befinden sich auf der eduQua-Website zur Zertifizierung unter «Ergänzende Dokumente».
  • Kann man in einem Zwischenaudit auf die neue Norm eduQua:2021 wechseln?
    Ja es gibt zwei Möglichkeiten:
    – Eine vorgezogene Rezertifizierung nach eduQua:2021: Damit beginnt ein neuer dreijähriger Zertifizierungszyklus.
    – Ein «Upgrade» gemäss den neuen Kriterien und Anforderungen von eduQua:2021: Dabei läuft der bestehende Zyklus weiter.
    Das geeignete Vorgehen können Sie mit der Zertifizierungsstelle klären.

3 Spezifische Fragen zum Verfahren

Was sind die wesentlichen Merkmale des Zertifizierungsverfahrens beim Label eduQua:2021?

  • Wie wird der Umfang der Auditzeiten festgelegt?
    Der Auditaufwand für die Zertifizierungs- und die Zwischenaudits ist abhängig von der Grösse der Institution, festgestellt anhand der Anzahl Teilnehmendenlektionen pro Jahr, und von ihrer Komplexität, v. a. in Bezug auf die Zahl und Art der Standorte und die Vielfalt des Weiterbildungsangebots.
    Eine Übersicht über die Richt-Auditzeiten finden Sie auf S. 27 im eduQua-Reglement.
  • Wie berechnet man die Teilnehmendenlektionen?
    Berechnung der Teilnehmendenlektionen pro Bildungsangebote pro Jahr:
    Summe der Lektionen der Kontaktlernzeit und der angeleiteten, beauftragten Selbstlernzeit sowie der individuellen Selbstlernzeit (50%) mal
    Anzahl Teilnehmende bei allen durchgeführten Angeboten.
    Als Basis für die Berechnung dient der Durchschnitt der Teilnehmendenlektionen in den letzten drei Jahren.
    Eine Lektion entspricht einer Stunde, d. h. 60 Minuten inkl. 10 Minuten Pause.
    Ein Berechnungsbeispiel ist im Dokument Wegleitung ab S. 47 enthalten.
  • Welche Lernzeitenkategorien werden verwendet?
    eduQua unterscheidet drei Lernzeitkategorien:
    – Kontaktlernzeit – physisch präsent oder online, mit synchroner Begleitung durch Ausbildende und Lernbegleitende
    – Angeleitete, beauftragte Selbstlernzeit
    – Individuelle Selbstlernzeit
  • Wie werden Online-Lernzeiten bei der Berechnung von Lernzeiten berücksichtigt?
    Bei den Lernzeiten wird nicht mehr zwischen Präsenz- und Online-Lernzeiten unterschieden. Die online oder digital gestützten Lernzeiten sind in den oben aufgeführten Lernzeit-Kategorien enthalten (z. B. in der Kontaktlernzeit).
  • Was sind die Anforderungen an die Auditorinnen und Auditoren?
    eduQua-Auditorinnen und Auditoren müssen Mindestqualifikationen und einschlägige Praxiserfahrungen aufweisen, die von den Zertifizierungsstellen überprüft und nachgewiesen werden müssen. Es gelten folgende kumulative Anforderungen:
    – Erwachsenenbildnerische Qualifikation
    – Qualifikation im Bereich Führung und Organisation
    – Praxiserfahrung im Weiterbildungsbereich
    – Aktuelle Tätigkeit im Bereich der Erwachsenenbildung
    – Kompetenzen als Auditorin, als Auditor
    Ausführliche Informationen finden Sie ab S. 6 im eduQua-Reglement.
  • Sind die Abläufe bei allen Zertifizierungsstellen gleich?
    Grundsätzlich ja. Alle durch die SAS akkreditierten Zertifizierungsstellen führen das eduQua-Zertifizierungsverfahren gemäss dem eduQua-Reglement durch. Bei der konkreten Durchführung kann es gewisse Unterschiede geben.
  • Wer legt die Stichproben zu den Angeboten fest?
    Mit eduQua:2021 wird auf die Prüfung eines einzelnen Angebotes bei jedem Audit verzichtet. Dies reduziert den Aufwand beim Dossier und beim Zwischenaudit. Mittels Stichproben können verschiedene Angebote von der Auditorin/vom Auditor geprüft werden. Als Anbieter können Sie bei der Dokumentation und im Audit vor Ort auch selbst geeignete Beispiele aus unterschiedlichen Angeboten auswählen. Wenn Sie ein bestimmtes Angebot überprüfen lassen wollen, besprechen Sie dies mit der Auditorin, dem Auditor.
  • Wie definiert sich gemäss eduQua ein Standort?
    Grundsätzlich sind Standorte ein klar definierter und dauerhafter Teil der Weiterbildungsinstitution. An einem physischen oder virtuellen Standort werden Lernprogramme oder Lerneinheiten angeboten. Gemäss dem Reglement (S. 10f.) haben die Standorte einer Weiterbildungsinstitution einen unterschiedlichen Stellenwert bei der Zertifizierung. Je nach Autonomiegrad und Organisation gelten die Standorte als eigene zertifizierbare Einheit, als integrierter Bestandteil der Institution oder als teilautonome Struktur, die mit einem sogenannten Multi-Site-Auditverfahren spezifisch überprüft werden. Die Einschätzung liegt bei den Zertifizierungsstellen. Sie stützen sich dabei auf die Angaben im Formular «Zertifizierungsantrag». Vgl. Beitrag Erstzertifizierung, Frage «Was muss ich tun, um meine Institution zertifizieren zu lassen?»
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Erst- und einer Rezertifizierung?
    Im eduQua-Reglement wird grundsätzlich nicht zwischen Erstzertifizierung und Rezertifizierung unterschieden. Auch bei der Rezertifizierung solle also die ganze Institution und ihre Angebote überprüft werden. Dennoch ist der Aufwand für die Dokumentation in der Regel geringer als bei der Erstzertifizierung. Im Audit vor Ort können gezielt Anforderungen und die praktischen Qualitätsmassnahmen in bestimmten Angebotsbereichen oder an konkreten Standorten geprüft werden.
  • Wie darf das eduQua-Logo verwendet werden?
    Das eduQua-Logo muss so eingesetzt werden, dass es im Sinne einer transparenten Kommunikation zu keinen Missverständnissen bezüglich der Aussage oder des Gültigkeitsbereiches der eduQua-Zertifizierung kommt. Das eduQua Qualitätslabel zeichnet Weiterbildungsanbieter aus, welche die eduQua-Prinzipien und Anforderungen erfüllen. Es stellt keine öffentliche Akkreditierung, Anerkennung oder Validierung des Weiterbildungsanbieters oder der Abschlüsse/Titel dar. Das eduQua-Zertifikat gilt für die Weiterbildungsinstitution bzw. den zertifizierten Bereich. Es darf nicht zur Kennzeichnung einzelner Bildungsangebote verwendet werden. Die Verwendung des eduQua-Logos auf Diplomen, Zertifikaten, Teilnahmebestätigungen oder ähnlichen Dokumenten ist ebenfalls nicht zulässig (siehe Nutzungsbestimmungen eduQua-Logo). Möglich ist auf diesen Dokumenten ein Hinweis auf das eduQua-Zertifikat der Institution ohne Verwendung des eduQua-Logos. Dabei muss klar zum Ausdruck kommen, dass die Institution und nicht das einzelne Bildungsangebot zertifiziert ist. Weiterbildungsanbieter sind gehalten, dazu folgenden Textbaustein zu verwenden: «Die Institution XY ist eduQua zertifiziert». 

4 Spezifische Fragen zur Norm

Die wichtigsten Änderungen bei den Begriffen und bei den neuen Kriterien im Teil Führung/Management der Norm

  • Welche Begriffe in der Norm und beim Verfahren wurden geändert?
    Grundsätzlich wurden die Begriffe in der ganzen Norm aktualisiert, präzisiert und vereinheitlicht. Im erweiterten Glossar im Anhang des Dokumentes «Norm» finden Sie kurze Definitionen zu allen relevanten Begriffen.
    Zentrale Änderungen bei eduQua:2021:
    – 8 Prinzipien statt 6 Kriterien
    – 19 Kriterien statt 22 Standards
    – Unterscheidung zwischen «erforderlichen Nachweisen» und «weiteren möglichen Dokumenten» bei allen Kriterien– Begriff «Empfehlung»: neu unverbindliche Bemerkung zu einer möglichen Verbesserung (dt. und it. Version)
    – Begriff «Hinweis»: neu verstanden als Information zu einem Risiko oder Entwicklungspotential, wird beim nächsten Audit überprüft (dt. und it. Version)
  • Wie unterstützt eduQua:2021 die «Nachhaltigkeit» der Weiterbildungsinstitution?
    Der Teil A zur Führung beinhaltet drei neue Kriterien, die eine dauerhafte Entwicklung der Weiterbildungsinstitution unterstützen. Bei A1 Kontextausrichtung geht es um eine klare Ausrichtung auf das Umfeld und die Anspruchsgruppen. Im Kriterium A5 wird der bewusste Umgang mit Chancen und Risiken gefördert und A6 beinhaltet die grundlegenden Anforderungen an die Datensicherheit, den Datenschutz und das Management der Dokumente in der Institution.
    Die «Nachhaltigkeit» im Sinne der Erhaltung der Umwelt steht hier nicht im Vordergrund. Siehe Qualitätsnorm, S. 17ff.
  • Wie sind Datenschutz und Umgang mit Daten von Teilnehmenden geregelt?
    Anbieter müssen neu ein Reglement zum Datenschutz und zur Einhaltung der Persönlichkeitsrechte erstellen, ausgerichtet auf das Weiterbildungsangebot. Die persönlichen Daten sollen vor Verlust und unbefugtem Zugriff geschützt werden. Weiter haben die Teilnehmenden das Recht, in die sie betreffenden Daten Einsicht zu nehmen. Die Anforderungen sind im Kriterium A6 aufgeführt. Eine wichtige Grundlage ist das neue Datenschutzgesetz der Schweiz.

5 Dokumentation beim eduQua-Audit

Welche Dokumente müssen beim Audit erstellt werden und wo findet man die aktuellen Formulare?

  • Was ist die Rolle der Selbstevaluation und wie kann sie genutzt werden?
    In der Norm eduQua:2021 ist die Selbstevaluation noch wichtiger geworden. Mit dem Instrument überprüft die Weiterbildungsinstitution regelmässig den Erfüllungsgrad der eduQua-Prinzipien, -Kriterien und -Anforderungen sowie der eigenen Qualitätsansprüche und -ziele. Der Anbieter bewertet den erreichten Stand anhand von selbst gewählten Indikatoren und stützt sich dabei sowohl auf Daten und Fakten als auch auf Ergebnisse von Auswertungen. Vgl. nächste Frage.
    Die Selbstevaluation ist also ein wichtiges Führungsinstrument im Rahmen der Steuerung und Überprüfung der Aktivitäten. Bei den Audits erhalten die Weiterbildungsinstitutionen zu ihrem Eigenbild das Fremdbild der Auditorin, des Auditors zum Erfüllungsgrad der eduQua-Anforderungen.
    Für die Dokumentation beim eduQua-Zertifizierungs- und Zwischenaudit bildet die Selbstevaluation das zentrale Grundlagendokument. Den Weiterbildungsinstitutionen ist es freigestellt, das von eduQua zur Verfügung gestellte Formular Selbstevaluation zu verwenden oder eigene Instrumente für die Qualitätsbewertung und -steuerung einzusetzen, z. B. aus anderen Zertifizierungen. Die Selbstevaluation muss alle eduQua-Kriterien abdecken und den aktuellen Stand aufzeigen.
  • Welchen Stellenwert haben die drei Kategorien «Praxisumsetzung», «Institutionelle und kulturelle Einbindung», «Wirkung» bei den Indikatoren?
    eduQua gibt im Dokument Wegleitung zu jedem Kriterium Vorschläge für mögliche Indikatoren. Diese sind besonders für die Selbstevaluation wichtig. Als Hilfestellung werden drei Kategorien unterschieden:
    – Praxisumsetzung:
    Wie und an welchen ausgeführten Handlungen ist die konkrete Gestaltung und Umsetzung der Anforderung erkennbar?
    – Institutionelle und kulturelle Einbindung:
    Wie ist die Umsetzung der Anforderungen institutionell und kulturell verankert?
    – Wirkung:
    Woran ist erkennbar, dass die getroffenen Qualitätsmassnahmen in konkreten Bereichen eine Verbesserung bewirkt haben?
    Als Weiterbildungsinstitution können Sie diejenigen Indikatoren auswählen, die für Ihre konkrete Situation die Erfüllung des Kriteriums gut erkennbar machen, oder eigene Indikatoren formulieren. Die passenden Indikatoren und Ihre Einschätzung des Erfüllungsgrades zeigen Sie in der Selbstevaluation bei jedem Kriterium auf.

6 Durchlässigkeit und Kombination mit anderen Labels

Wie wurde die Durchlässigkeit zu anderen Labels geregelt und welche Einsparungen kann man bei kombinierten Verfahren erzielen?

  • Inwiefern ist eduQua:2021 ein Institutionslabel und was ist mit einer «angebotsspezifischen» Norm gemeint?
    Mit der revidierten Norm wird eduQua klar als Basislabel für die Institutionen und ihre Angebote in allen Bereichen der Weiterbildung positioniert. eduQua:2021 umfasst die grundlegenden Anforderungen an die Institution, die Weiterbildungsangebote und die Lernprozesse. In einigen Bereichen der Weiterbildung gibt es angebots- oder bereichsspezifische Normen, die zu eduQua in einem komplementären Verhältnis stehen. Die Durchlässigkeit zu relevanten Labels ist geregelt. Vgl. nächste Frage.
  • Wie ist die Durchlässigkeit zu anderen Qualitätslabels geregelt?
    Mit der neuen Norm wurde das Verhältnis von eduQua zu anderen relevanten Qualitätslabels in der Schweiz geklärt. Bei gleichzeitiger Zertifizierung mit IN-Qualis gibt es die Möglichkeit der gegenseitigen Substitution des Teils A Führung und B Qualitätsmanagement. Weiter wird eduQua anstelle des Moduls C4 «Bildung» von IN-Qualis anerkannt. Beim Fide-Label können wichtige Dokumente in den beiden, getrennten Verfahren verwendet werden (z. B. ein Weiterbildungskonzept) und Doppelprüfungen werden vermieden. Weitere Informationen zur Durchlässigkeit finden Sie auf der Seite «Die Norm eduQua:2021» (Abschnitt «Verhältnis zu anderen Labels»).
  • Welche Einsparungen/Synergien sind bei kombinierten Zertifizierungsverfahren möglich?
    Bei den kombinierten Zertifizierungsverfahren können der Aufwand für die Dokumentation und die Auditzeit deutlich reduziert werden. Die Zertifizierungsstellen haben konkrete Vorgehensweisen entwickelt. Dies gilt v. a. für die Kombination von eduQua mit IN-Qualis sowie mit den ISO-Managementsystemnormen ISO 9001 und 21001. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite «Die Norm eduQua:2021» unter «Verhältnis zu anderen Labels».
  • Meine Institution ist bereits ISO-zertifiziert, wozu brauche ich eduQua?
    Die Wahl der passenden Qualitätsnormen hängt immer von der Situation und den spezifischen Bedürfnissen einer Institution ab. Die Norm ISO 9001 beinhaltet ein allgemeines, international eingeführtes Managementsystem für Unternehmen in alle Branchen. ISO 21001 enthält auch Anforderungen an die Dienstleistungen an Lernende, allerdings ausgerichtet auf alle Bildungsstufen, nicht spezifisch auf die Weiterbildung.
    eduQua hingegen deckt die Anforderungen an die Weiterbildungsinstitution und ihre Angebote umfassend und praxisnah ab. Weiter ist eduQua als Label der Weiterbildung im Markt und bei den öffentlichen Förderstrukturen in der Schweiz sehr gut eingeführt. Eine Kombination von eduQua mit einer ISO-Managementnorm bringt wichtige Synergieeffekte beim Verfahren.
    Siehe vorangehende Frage sowie das vergleichende Dokument «Verhältnis zwischen eduQua:2021 und den ISO-Normen» unter «Verhältnis zu anderen Labels».
  • Gibt es mit eduQua vergleichbare Labels im In- und Ausland?
    EduQua ist das Qualitätslabel der Weiterbildung, das die grundlegenden Qualitätsanforderungen an die Weiterbildungsinstitution sowie an ihre Angebote und Lernprozesse enthält. Gleichzeitig ist die Norm auf die Rahmenbedingungen und den Markt in der Schweiz ausgerichtet. In Bezug auf den Teil Führung/Qualitätsmanagement sind eduQua:2021 und die international ausgerichteten ISO Managementsystemnormen vergleichbar. Zu den Unterschieden zwischen eduQua und den ISO-Normen vgl. den vorangehenden Eintrag.
    In den angrenzenden Ländern gibt es Qualitätsnormen mit unterschiedlicher Ausrichtung, die teilweise vergleichbar sind.
  • Inwiefern ist eduQua auch international anerkannt?
    Das eduQua-Label wird in internationalen Fachkreisen geschätzt und oft als Best Practice für die Qualitätssicherung in der Weiterbildung herangezogen. Vgl. den OECD-Bericht zu den Qualitätssystemen der Weiterbildung in Europa von 2021.
    In Österreich wird eduQua als Grundlage für die nationale Zertifizierung im Rahmen von Ö-Cert anerkannt. In grenznahen Regionen und für internationale Anbieter mit Kundinnen und Kunden in der Schweiz bildet eduQua ein relevantes und bekanntes Qualitätslabel.

7 Anforderungen an Ausbildende

Die Anforderungen zur Qualifikation des Weiterbildungspersonals in der Norm

  • Welches sind die generellen Anforderungen an Ausbildende und Lernbegleitende?
    Die Institutionen stellen sicher, dass ihre Lernangebote von fachlich und didaktisch qualifizierten Ausbildenden und Lernbegleitenden gestaltet und begleitet werden.
    Ausbildende und Lernbegleitende
    – erfüllen fachliche und erwachsenenbildnerische Anforderungen,
    – weisen die geforderten formalen Abschlüsse, spezifische Berufserfahrungen sowie Weiterbildungen nach oder befinden sich in entsprechender Aus- oder Weiterbildung.
    Die erwachsenenbildnerischen Anforderungen sind erfüllt, wenn Ausbildende und Lernbegleitende mit mehr als 150 Kontaktlernstunden pro Jahr über ein SVEB-Zertifikat Kursleitung* oder Praxisausbildung* verfügen.
    Die Kontaktlernzeit umfasst die Lernstunden der Teilnehmenden, die in einer Präsenzveranstaltung oder online direkt und synchron von Ausbildenden oder Lernbegleitenden begleitet werden. Eine analoge Qualifikation zum SVEB-Zertifikat mit entsprechender Ausbildungspraxis wird ebenfalls akzeptiert Siehe Informationen zu analogen Qualifikation weiter unten.
    *Die Titel der SVEB-Zertifikate werden in der laufenden Revision der Ausbildungsabschlüsse geändert.
  • Was sind die Anforderungen an Ausbildende und Lernbegleitende bei Erstzertifizierung?
    Die Anforderungen an das Weiterbildungspersonal sind im Kriterium C1 im Dokument «Norm» geregelt (S. 26ff.). Bei der Erstzertifizierung gilt:
    – Mindestens eine Person respektive 10% der Ausbildenden und Lernbegleitenden mit einem Pensum von mehr als 150 Kontaktlernstunden pro Jahr muss im Besitz eines SVEB-Zertifikats Kursleitung* oder Praxisausbildung* sein.
    – Ausbildende und Lernbegleitende ohne erwachsenenbildnerische Qualifikation müssen bei der Gestaltung von Lernangeboten durch erwachsenenbildnerisch qualifizierte Personen (mindestens eidg. Fachausweis Ausbilderin, Ausbilder oder analoge Qualifikation) angemessen begleitet werden.
    *Die Titel der SVEB-Zertifikate werden in der laufenden Revision der Ausbildungsabschlüsse geändert.
  • Was sind die Anforderungen an Ausbildende und Lernbegleitende bei  Rezertifizierung?
    Die Anforderungen an das Weiterbildungspersonal sind im Kriterium C1 im Dokument «Norm» geregelt (S. 26ff.). Bei der Rezertifizierung gilt:
    – Mindestens 80% der Ausbildenden und Lernbegleitenden mit einem Pensum von mehr als 150 Stunden Ausbildungstätigkeit oder Lernbegleitung pro Jahr müssen
        > im Besitz eines SVEB-Zertifikats Kursleitung* oder Praxisausbildung* sein.
        > über einen analogen Abschluss verfügen (siehe Beitrag zur «analogen Qualifikation»).
        > sich in einer entsprechenden Aus- oder Weiterbildung befinden.
    – Neue Ausbildende und Lernbegleitende müssen jeweils spätestens 3 Jahre nach Aufnahme ihrer Tätigkeit im Besitz eines SVEB-Zertifikats Kursleitung* oder Praxisausbildung* oder analog sein.
    – Ausbildende und Lernbegleitende ohne erwachsenenbildnerische Qualifikation und einem Pensum von unter 150 Kontaktlernstunden pro Jahr müssen bei der Gestaltung von Lernangeboten durch erwachsenenbildnerisch qualifizierte Personen (mindestens eidg. Fachausweis Ausbilderin, Ausbilder oder analog) angemessen begleitet werden.
    *Die Titel der SVEB-Zertifikate werden in der laufenden Revision der Ausbildungsabschlüsse geändert.
  • Was heisst eine «analoge Qualifikation» zum SVEB-Zertifikat?
    Eine analoge Qualifikation zum SVEB-Zertifikat Kursleitung* oder Praxisausbildung* erfüllt folgende Anforderungen:
    – In den besuchten Aus- und Weiterbildungen wurden vergleichbare Kompetenzen zu denjenigen in den Modulen zu einem SVEB-Zertifikat erworben.
    – Besuchte Aus- und Weiterbildungen im Bereich Bildung müssen sich zu einem relevanten Teil auf das Lernen und Lehren mit Erwachsenen beziehen.
    – Der Umfang der Lernzeit ist vergleichbar zu den Modulen, die zum SVEB-Zertifikat führen, also rund 400 Lernstunden inklusive Praxis.
    – Die Betreffenden müssen eine Ausbildungspraxis von mindestens 150 Stunden verteilt über mindestens zwei Jahre vorweisen.
    Vgl. dazu die Erläuterungen in der Wegleitung auf S. 23.
    *Die Titel der SVEB-Zertifikate werden in der laufenden Revision der Ausbildungsabschlüsse geändert.
  • Was ist eine Analog-Bewertung bzw. -Anerkennung?
    Zum Nachweis einer analogen Qualifikation kann auch das Formular «Analogbewertung SVEB-Zertifikat Kursleiterin, Kursleiter*» oder «Analogbewertung SVEB-Zertifikat Praxisausbilderin, Praxisausbilder*» (verfügbar ab September 2022) verwendet werden. Bei diesem Verfahren führt eine vorgesetzte Person bzw. eine interne oder externe Fachperson, einen Besuch einer Unterrichts- oder Lernsituation durch und bezeugt die Qualifikation der Ausbildungsperson nach didaktischen Kriterien. Die beurteilende Person muss in der Erwachsenenbildung qualifiziert sein (mindestens eidg. Fachausweis Ausbilderin, Ausbilder oder analog). Neben dem Besuch muss die Ausbildungsperson nachweisen, dass sie Aus- oder Weiterbildungen mit vergleichbaren Kompetenzen zu einem SVEB-Zertifikat besucht hat (siehe Formular «Analogbewertung» unter den «ergänzenden Dokumenten» auf dieser Seite).
    *Die Titel der SVEB-Zertifikate werden in der laufenden Revision der Ausbildungsabschlüsse geändert.

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