Wie der Bundesrat am Freitag mitgeteilt hat, wird der Mindestabstand zwischen zwei Personen angesichts der tiefen Fallzahlen von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert.
Wie bereits bei der 2-Meter-Regel kann aber auch der neue Mindestabstand unterschritten werden, falls Hygienemasken getragen werden oder Trennwänden vorhanden sind.
Sind auch diese Schutzmassnahmen in Weiterbildungsorganisationen nicht umsetzbar, müssen die Kontaktdaten der teilnehmenden Personen erfasst werden. Damit ist bei einem positiven Fall das Nachverfolgen der Kontakte (Contact Tracing) sichergestellt.
Der SVEB hat auf der Grundlage der neuen Vorgaben des Bundes sein Grobkonzept für Schutzmassnahmen in der Weiterbildung per Montagabend, 22. Juni, angepasst. Es kann von Weiterbildungsanbietern als Grundlage verwendet werden, um eigene Schutzkonzepte zu erstellen. Das Vorliegen eines Schutzkonzepts ist weiterhin zwingende Voraussetzung, um Präsenzveranstaltungen durchzuführen.
Aktualisierte Schutzkonzepte:
Grobkonzept des SVEB, Version vom 22.6.2020