Die Entscheidung der Räte fiel klar aus: Nachdem der Nationalrat die Vorlage am Montag mit 100 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt hatte, sagte heute auch der Ständerat mit 30 zu 14 Stimmen Nein zum Geschäftsmietegesetz. Dieses Gesetz hätte Betrieben, die ihre Aktivität während des Lockdowns im Frühjahr einstellen mussten, rückwirkend einen Teilerlass der Miete ermöglicht.
Der SVEB bedauert den negativen Entscheid. Vom Anspruch auf Mietzinsreduktion hätten auch Weiterbildungsanbieter profitiert, die ihre Aktivität infolge der Corona-Pandemie einstellen mussten und dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Corona in der Weiterbildung steht somit aktuell nur die Härtefallregelung zur Verfügung. Der SVEB engagiert sich für eine rasche und pragmatische Umsetzung