Bescheidene Wirkung des WeBiG
Der Bericht kommt zum Schluss, dass der bisher vom WeBiG ausgelöste Impuls trotz positiver Entwicklungen in mehreren Kantonen insgesamt eher schwach ausfällt. In lediglich sechs Kantonen hat das WeBiG einen deutlichen positiven Impuls ausgelöst. In elf Kantonen fällt die Entwicklung nur moderat aus. In acht Kantonen ist kein Impuls und in einem Kanton ein negativer festzustellen. Insgesamt haben sich damit die Rahmenbedingungen für die Förderung der Grundkompetenzen in den vergangenen zwei Jahren bei der Mehrzahl der Kantone kaum verbessert. Die bestehenden Unterschiede zwischen den Kantonen haben sich zudem im Vergleich zu 2016 weiter verstärkt. Die sechs Kantone, in denen das WeBiG einen positiven Impuls ausgelöst hat, verfügten bereits vor dem Inkrafttreten des WeBiG über eine gut ausgebaute Förderstruktur. Zu den acht Kantonen ohne Impuls gehören primär Kantone, die Anfang 2017 über eine schwache Förderstruktur verfügten. Fünf Kantone dieser Gruppe haben keine Leistungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet.
Die Analyse der Entwicklung der Angebotsstruktur legt den Schluss nahe, dass die Umsetzung des Förderauftrags noch nicht bei den betroffenen Personen angekommen ist. In nur sechs Kantonen wurde die Angebotsstruktur ausgebaut. In den restlichen 19 Kantonen hat sich die Angebotsstruktur bisher nicht verändert, in einem Kanton sogar verschlechtert. Die Teilnahme an Angeboten im Bereich Grundkompetenzen dürfte damit weiterhin weit unter einem Prozent der Betroffenen liegen. Der Handlungsbedarf bleibt entsprechend enorm.
Grosse Herausforderungen für kleine Kantone
Die Gründe für die langsame Entwicklung sind vielfältig. Gerade für kleinere und mittlere Kantone, welche die Förderstrukturen neu aufbauen müssen, ist die Umsetzung des WeBiG-Auftrags eine grosse Herausforderung. Zumeist stehen in diesen Kantonen wenige personelle Ressourcen zur Verfügung und die Förderung der Grundkompetenzen gehört nicht zu den Prioritäten der kantonalen Bildungsdirektionen.
Mehr Geld alleine wird in dieser Situation nicht alle Probleme lösen. Es ist aber die unabdingbare Grundlage für eine raschere Entwicklung. Den Kantonen stehen für die Förderung der Grundkompetenzen in der aktuellen vierjährigen Förderperiode insgesamt nur 15 Mio. Franken zu Verfügung. Für den Kanton Glarus sind davon 72‘000 Franken reserviert, also ca. 18‘000 Franken pro Jahr. Es erstaunt nicht, dass der Kanton auf dieser Grundlage nicht einmal eine Leistungsvereinbarung mit dem SBFI unterzeichnet hat.
Nächster Schritt bei den Finanzen notwendig
Vergleiche mit der Finanzierung anderer Bildungsbereiche zeigen, dass die Förderung der Grundkompetenzen nach wie vor äusserst stiefmütterlich behandelt wird: So investiert der Bund im Rahmen der Integrationsförderung mit über 47 Mio. Franken rund dreimal mehr Geld in die Sprachförderung. In die Subventionierung der Vorbereitungskurse für Abschlüsse der höheren Berufsbildung fliessen in vier Jahren gar über 450 Mio. Franken.
Im Gespräch mit Bundes- und Kantonsvertretern wird schnell klar: Es besteht ein Konsens für den Bedarf an wesentlich höheren Investitionen in die Förderung der Grundkompetenzen. Zusätzliche Mittel sind insbesondere für den gezielten Ausbau des Angebots, insbesondere in „förderstrukturschwachen“ Regionen, sowie die Umsetzung von Sensibilisierungsmassnahmen zur Erhöhung der Teilnahme erforderlich. Gerade die kleinen und mittleren Kantone sollten bei der Umsetzung auf die Unterstützung von Bund und Fachorganisationen zählen können.
Es ist nun am SBFI, den Ausbau der Finanzen im Rahmen der nächsten BFI-Periode an die Hand zu nehmen.
Monitoringbericht der IGG