Das eduQua-Zertifikat kann während maximal sechs Monaten ausgesetzt werden, ein anstehendes Re-Zertifizierungsverfahren kann innert dieser Frist nachgeholt werden. Alternativ kann das Audit zur Re-Zertifizierung in Form einer Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
Sonderregelung Re-Zertifizierung
Online-Anbieter zertifizieren
Immer mehr Weiterbildungsanbieter führen ausschliesslich Online-Angebote durch. Diese Entwicklung wird durch die Coronakrise stark beschleunigt. Die Norm eduQua:2012 enthält jedoch einzelne Standards und Vorgaben, die nicht auf Formen des «Distance Learning» ausgerichtet sind.
Der SVEB erlässt die nötigen Präzisierungen, damit die betreffenden Standards im Sinne des E-Learnings interpretiert werden können. Damit wird die Zertifizierung von Online-Anbietern grundsätzlich möglich.
