Die Förderung von Grundkompetenzen sowie die Qualifizierung von benachteiligten Erwachsenen bleiben zentrale Handlungsfelder der Armutsbekämpfung in der Periode 2019 bis 2024. Dies haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Erklärung im Rahmen der Nationalen Konferenz gegen Armut bekannt gegeben. Die Konferenz hat am Freitag, 7. September, in Bern stattgefunden.
Die IG Grundkompetenzen begrüsst diesen Entscheid in einer Medienmitteilung ausdrücklich. Sie weist darauf hin, dass der Zugang zur Weiterbildung für Armutsbetroffene ausserhalb der Regelstrukturen sehr hürdenreich ist. Dies betrifft insbesondere die Working Poor, die oftmals gering qualifiziert sind. Sie werden kaum von ihren Arbeitgebern gefördert und verfügen über keine finanziellen Mittel, um ihre Weiterbildung privat zu finanzieren.
Die bestehenden Angebote reichen denn nicht aus, um eine wirksame Armutsbekämpfung durch Weiterbildung zu gewährleisten. Seit der Einführung des Weiterbildungsgesetzes bestehen überdies paradoxerweise kaum mehr Fördermöglichkeiten für Projekte, die einen Beitrag zur Erarbeitung von angemessenen Lösungen zur Armutsbekämpfung leisten. Die IG Grundkompetenzen regt deshalb neue, innovative Lösungen an, die den Zugang zur Weiterbildung verbessern.
Als Beitrag zur Armutsbekämpfung ist deshalb auch die Weiterbildungsoffensive für Personen in der Sozialhilfe zu sehen, die der SVEB im Januar zusammen mit der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) lanciert hat und die im kommenden Jahr in die Umsetzungsphase gehen wird.
