Corona-Virus: Kapazitätsregel soll angepasst werden – für die Weiterbildung verändert sich aber wenig


Der Bundesrat hat am 12. Mai informiert, welche Lockerungen er ab Ende Mai vornehmen möchte. Im Rahmen seiner Konsultation schlägt er vor, die Kapazitätsgrenze bei Präsenzveranstaltungen in der Weiterbildung von einem Drittel auf die Hälfte der Kapazität der Räumlichkeiten anzuheben. Die Masken- und Abstandspflicht soll weiterhin gelten.

Die Weiterbildung wird in der Medienmitteilung des Bundesrates nicht explizit erwähnt. Aus den veröffentlichten Konsultationsunterlagen geht aber hervor, dass der Bundesrat die Kapazitätsgrenze bei Präsenzveranstaltungen in der Weiterbildung von einem Drittel auf die Hälfte der Kapazität der Räumlichkeiten anheben möchte. Da die bestehende Abstandspflicht von 1,5 Metern weiterhin gelten soll, wird der vorgeschlagene Lockerungsschritt in der Praxis der Weiterbildung wenig ändern. 

Die unter Bedingungen mögliche Aufhebung der Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen gilt gemäss dem Verordnungsentwurf zudem ausschliesslich für Hochschulen, die dem Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz unterstehen.

Erwerbsersatzentschädigung soll verlängert werden

Ebenfalls am Mittwoch hat der Bundesrat eine weitere Botschaft zur Anpassung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 zu verlängern. Der SVEB begrüsst dieses Vorgehen, zumal auch Erwerbstätige in der Weiterbildung weiterhin von Einschränkungen betroffen sind.

Bild: Kapazitätsregel