Corona-Virus: Lockerungen für die Weiterbildung ändern wenig


Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus weiter zu lockern. Die Lockerungen betreffen auch die Weiterbildung: Die Kapazitätsgrenze für Präsenzveranstaltungen wird von einem Drittel auf die Hälfte der Kapazität der Räumlichkeiten angehoben. Sofern ein vom Kanton bewilligtes Testkonzept vorliegt, erhalten Weiterbildungsanbieter zudem die Möglichkeit, Präsenzveranstaltungen ohne Beschränkung der Anzahl anwesender Personen durchzuführen.

Die erste Lockerung für die Weiterbildung wurde erwartet: Ab 31. Mai 2021 darf die Hälfte der Kapazität der Räumlichkeiten genutzt werden, statt wie bisher nur ein Drittel.

Erfreulich ist, dass – wie die Hochschulen – auch Weiterbildungsanbieter die Möglichkeit erhalten, Präsenzveranstaltungen mit mehr als 50 Personen und ohne Kapazitätsgrenze durchzuführen. Hierfür müssen sie allerdings über ein Konzept für gezielte und repetitive Tests verfügen, das von der zuständigen kantonalen Stelle genehmigt wurde. Für Weiterbildungsanbieter, die regelmässig mit grösseren Personengruppen arbeiten, ist dies eine Erleichterung.

Eine echte Lockerung wäre die Aufhebung der Abstandsregel

Der SVEB befürwortet die Schritte in der Lockerungsstrategie. Allerdings werden die heute beschlossenen Massnahmen in der Praxis der Weiterbildung wenig ändern. Denn die Masken- und Abstandspflicht gelten nach wie vor.

Damit Präsenzunterricht wieder «normal» stattfinden kann, braucht es eine Lockerung der Abstandsregel. Der SVEB erwartet vom Bund, dass er diese Massnahme für den nächsten Öffnungsschritt vorsieht.

Bild: Medienmitteilung Bundesrat