Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 alle Corona-Massnahmen bis auf die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in gesundheitlichen Einrichtungen aufgehoben. Ab 17. Februar bestehen somit auch keine Einschränkungen mehr für die Weiterbildung.
Auf den Tag genau 23 Monate nach der Verhängung des ersten Lockdowns kann die Weiterbildung endlich zur Normalität zurückkehren. Ab 17. Februar ist sowohl die Zertifikatspflicht als auch die Maskenpflicht aufgehoben. Es bestehen auch keine Abstandsregeln oder Kapazitätsbeschränkungen mehr. Und die Anbieter sind nicht länger verpflichtet, ein Schutzkonzept vorzulegen.
Ende der «besonderen Lage» in Sicht
Weiterhin in Kraft bleiben die mindestens fünftägige Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese Massnahmen dienen gemäss Bundesrat dem Schutz besonders vulnerabler Personen und bleiben voraussichtlich bis Ende März in Kraft. Danach soll die «besondere Lage» beendet und die Covid-19-Verordnung aufgehoben werden, womit die Schweiz wieder in die «normale Lage» versetzt würde.
Der SVEB begrüsst das Vorgehen des Bundesrats. Mit der Aufhebung der Corona-Massnahmen können Weiterbildungsanbieter ihre Angebote nach zwei äusserst schwierigen Jahren wieder ohne Einschränkungen planen und umsetzen.
Bild: Aufhebung