Kampf gegen die Sparpläne des Bundes in der Weiterbildung

Der Bundesrat wollte im Rahmen seines Sparprogramms massiv bei der Weiterbildung sparen. Das hätte verheerende volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen gehabt. Der SVEB setzte sich mit allen Mitteln dafür ein, dass dies nicht passiert. Mit Erfolg: Die Finanzmittel werden ab 2027 zwar reduziert, aber nicht gestrichen.

In der BFI-Botschaft 2025–2028, die im September 2024 vom Parlament verabschiedet wurde, hatte der Bundesrat die Förderung der Weiterbildung noch als strategische Priorität festgelegt. Dies aus gutem Grund: Sämtliche relevanten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen führen zu einem erhöhten Weiterbildungsbedarf. Zu nennen sind insbesondere der Fach- und Arbeitskräftemangel, die digitale Transformation (inkl. den Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz) sowie die grüne Transformation.

Der Bundesrat hatte in der BFI-Botschaft sogar betont, dass sich Kürzungen in der Weiterbildung in Folgekosten etwa bei der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe niederschlagen würden (unter «2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2025–2028»).

Umso mehr verstörte die überraschende Kehrtwende nur wenige Monate nach der Verabschiedung der BFI-Botschaft: Der Bundesrat wollte im Rahmen des «Entlastungsprogramms 27» bei der Weiterbildung massiv sparen. Ohne Begründung und ohne jegliche fundierte Analyse der Auswirkungen schlug er vor, auf Fördermittel für die Weiterbildung zu verzichten oder diese massiv einzuschränken.

Allianz gegen die Sparpläne des Bundes

Der SVEB und andere Allianzpartner (nationale und regionale Dachverbände sowie nationale Organisationen) wehrten sich gegen die Sparpläne des Bundesrats in der Weiterbildung. Sie wollten als Allianz verhindern, dass die Weiterbildung geschwächt und damit eine wichtige Ressourcenbasis der Schweizer Volkswirtschaft und der Gesellschaft gefährdet wird.

Inwiefern ist die Weiterbildung betroffen?

Folgende Massnahmen betrafen ursprünglich die Weiterbildung:

  • die Streichung der Bundesgelder für die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener. Diese hätte zu einem direkten Abbau von dringend notwendigen Weiterbildungsangeboten in den Bereichen Lesen und Schreiben, Alltagsmathematik sowie IKT geführt.
  • die Streichung der Unterstützung der Leistungen der Organisationen der Weiterbildung (zu denen auch der SVEB gehört). Dies hätte dazu geführt, dass unabdingbare, systemrelevante Leistungen für das Weiterbildungssystem komplett weggefallen wären. Das Weiterbildungssystem in der Schweiz wäre dadurch massiv geschwächt worden. 
  • die Kürzung der Bundesbeiträge für Projekte im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung auf max. 50 Prozent
  • die Streichung der Fördergelder für die Weiterbildung im Bereich Bildung und Umwelt. Sie hätten zu einem direkten Abbau von dringend notwendigen Weiterbildungsangeboten und Projekten im Bereich Klima und Umwelt geführt.
  • die Änderung des Subventionsgesetzes, wonach Finanzhilfen des Bundes 50 Prozent der Kosten der unterstützten Aufgabe nicht übersteigen sollen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass ein grosser Teil der systemrelevanten Leistungen der Organisationen der Weiterbildung nicht mehr finanzierbar gewesen wäre und hätte eine existentielle Bedrohung für die betroffenen Organisationen bedeutet.

Sichtweise des SVEB

Aus Sicht des SVEB hätte der Bundesrat mit diesen Sparplänen seine eigene Weiterbildungspolitik der letzten Jahre demontiert, die Ergebnisse der Bildungsforschung missachtet, die den hohen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung belegen, und wissentlich eine wichtige Ressourcenbasis der Schweizer Volkswirtschaft gefährdet.

Die Massnahmen hätten in keiner Art und Weise dazu geführt, dass gespart werden kann. Im Gegenteil: Der vorgeschlagene Abbau der Investitionen in die Weiterbildung hätte unmittelbar zu sehr hohen volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten geführt. Allein der Verzicht auf die Fördermassnahmen im Bereich Grundkompetenzen hätte durch den Abbau von dringend notwendigen Förderangeboten massive volkswirtschaftliche und soziale Kosten zur Folge gehabt.

Der SVEB lehnte das vom Bundesrat vorgelegte Sparpaket darum entschieden ab.

Einsatz des SVEB und der Allianz

Der SVEB setzte sich mit aller Kraft gemeinsam mit seinen Partnern politisch gegen die Sparpläne ein. In einer Vernehmlassungsantwort zeigte er auf, welche Konsequenzen die Kürzungen gehabt hätten.

Zusammen mit anderen Verbänden lancierte der SVEB eine Allianz gegen die Sparpläne und äusserte in einem offenen Brief seine Bedenken. In mehreren Stellungnahmen wies der SVEB, insbesondere SVEB-Präsidentin Tiana Moser, darauf hin, dass die Sparpläne volkswirtschaftlich schädlich und widersinnig sind. Anfang Februar 2025 positionierte sich auch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK mit einer Stellungnahme sehr klar gegen die Sparmassnahme in der Weiterbildung. Auch wurden intensive Gespräche mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern geführt.

Das Schlimmste verhindert

Am 12. März 2026 konnten sich Nationalrat und Ständerat nach intensiven Beratungen auf einen Mittelweg einigen. Dies nachdem sich zuerst der Ständerat für eine Reduktion der Sparpläne ausgesprochen hatte und der Nationalrat sogar ganz auf Kürzungen in der Weiterbildung verzichten wollte. Der Kompromiss: Der Weiterbildung wurde ein Budget von 15 Millionen Franken pro Jahr zugesprochen (bisher: 19 Millionen Franken). Die Mittel werden damit ab 2027 um 20 Prozent gekürzt. Insofern ist es für das Weiterbildungsfeld als Erfolg zu werten, dass 80 Prozent der Finanzierung gerettet werden konnten. Bei der Umweltbildung wurde zudem eine Kürzung um drei Millionen Franken pro Jahr beschlossen.

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