Coronavirus: Keine allgemeine Zertifikatspflicht in der Weiterbildung vorgesehen


Der Bundesrat hat am 25. August 2021 eine Ausweitung der Zertifikatspflicht in Konsultation gegeben. Wie aus den Konsultationsunterlagen an die Kantone hervorgeht, soll die Zertifikatspflicht nicht auf die Weiterbildung ausgeweitet werden.

Der Entscheid, ein Covid-Zertifikat für die Teilnahme an Präsenzunterricht zu verlangen, soll dem einzelnen Weiterbildungsanbieter überlassen werden. Der SVEB wird sich dafür einsetzen, dass diese Regelung für die Weiterbildung in der Verordnung explizit genannt wird.

Bereits jetzt ist es Weiterbildungsanbietern möglich, den Zugang zu einer Weiterbildung über ein Covid-Zertifikat zu regeln. Wird ein Zertifikat verlangt, entfällt die Masken- sowie die Abstandspflicht.

Bundesrat plant Ausdehnung der Zertifikatspflicht

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Zertifikatspflicht auf Innenbereiche von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen auszudehnen. Auf die Schliessung ganzer Branchen oder Verbote bestimmter Aktivitäten soll aber verzichtet werden.

Neu soll auch der Zugang zu Restaurants, Bars, Museen, Zoos, Fitnesscentern, Konzerten, Theatern, Kinos, Kletterhallen, Hallenbädern, Aquaparks, Thermalbädern, Billardhallen, Casinos auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt werden. Ausnahmen davon sind Betriebe, die nur Aussenbereiche umfassen. 

Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen, bei denen bereits heute keine Maskenpflicht besteht, soll der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt werden. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und für Gruppen von maximal 30 Personen, die regelmässig in separaten Räumlichkeiten trainieren oder proben.

Bild: Coronavirus