Schutzstatus S: Ziel verfehlt, Bilanz dennoch positiv


Bis Ende 2024 hätten 40 Prozent der Geflüchteten aus der Ukraine in der Schweiz einen Job haben sollen. Dieses Ziel wurde weit verfehlt. Doch Bund und Kantone ziehen dennoch eine positive Bilanz.

Das Ziel war ambitioniert: Bis Ende 2024 sollten 40 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz erwerbstätig sein. Dies hatte sich der Bundesrat im November 2023 vorgenommen. Die Marke wurde deutlich verfehlt: Ende 2024 waren 12’280 Personen mit Status S erwerbstätig. Das entspricht 29,6 Prozent.

Vier Kantone kamen über die angestrebte Zahl: Glarus (46,4 Prozent), Nidwalden (47 Prozent), Obwalden (54,5 Prozent) und Appenzell Innerrhoden (62,5 Prozent). Die Kantone der Romandie und das Tessin liegen unter der 30 Prozent-Marke.

Positives Fazit

Die Verantwortlichen sehen das Resultat dennoch positiv. So hiess es an der Medienkonferenz am 14. Januar 2025, die Integrationsmassnahmen wirkten und die Entwicklung sei insgesamt gut. Zumal es schwierig sei Ukrainerinnen und Ukrainer, die nur kurz in der Schweiz seien, zu integrieren. Entsprechend ist auch die Quote der Erwerbstätigen höher bei den Geflüchteten, die über zwei Jahre in der Schweiz sind – und das sind rund zwei Drittel von ihnen; sie liegt bei 38 Prozent.

Bei den 18- bis 50-Jährigen mit Schutzstatus S, die während der ersten Fluchtwelle (März bis Juni 2022) in die Schweiz kamen, lag die Quote sogar leicht über den angestrebten 40 Prozent.

Mehr Sprachkurse und höhere Teilnahme

Die hohen Erwartungen des Bundes haben die Kantone ihre Integrationsbemühungen verstärken lassen. So haben diese das Angebot an Sprachkursen erhöht. Und die Anmeldungen für solche hätten sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Auch die Zusammenarbeit zwischen Integrationsfachstellen, Sozialhilfe und Arbeitsvermittlung wurde verstärkt.

Das hat Wirkung gezeigt: Bei den RAV waren Ende Dezember 2674 gemeldet. Gegenüber Mai 2024 ist das eine Steigerung um 62 Prozent.

Doch das nächste ambitiöse Ziel steht schon an. Ende 2025 sollen 45 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer im Arbeitsmarkt integriert sein. Der Bundesrat will im Mai prüfen, ein Malus-System einzuführen, bei dem Kantonen, welche die Ziele nicht erreichen, Bundesbeiträge gekürzt würden.

Standpunkt des SVEB

Der SVEB hält fest, dass die Sprachförderung ein wesentliches Mittel zur Integrationsförderung ist, aber auch die berufliche Qualifikation erleichtert und fördert. Es ist jedoch auch zu beachten, dass es Zeit braucht, bis diese Integrationsmassnahme greift.

(mit Informationen aus NZZ und Tages-Anzeiger)

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