An seiner Sitzung vom 9. April 2025 hat der Bundesrat das EU-Programmabkommen (EUPA) und die dazugehörigen Protokolle in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Gesundheit gutgeheissen. Ab 2027 ist es wieder möglich, dass Schweizer Weiterbildungsakteure europäische Kooperationsprojekte initiieren und koordinieren.
Das EU-Programmabkommen (EUPA) regelt die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen, darunter Horizon Europe, Euratom, ITER, Digital Europe, Erasmus+ und EU4Health. Es legt auch den Grundstein für eine mögliche künftige Teilnahme an anderen EU-Programmen.
Es tritt mit der Ratifizierung im Rahmen des Pakets Schweiz-EU in Kraft, kann aber nach seiner Unterzeichnung bereits vorläufig angewendet werden, wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung schreibt.
Damit erhalten Forschende und Innovatoren, die seit Anfang 2025 im Rahmen einer Übergangsregelung wieder Zugang zu fast allen Ausschreibungen dieser Programme haben, ihre Projektkosten von der Europäischen Kommission finanziert. Die Schweiz wird dafür ihren Pflichtbeitrag für die Teilnahme am Programmjahr 2025 an die EU überweisen.
Schweizer Beteiligung an Erasmus+ ab 2027 möglich
Das EUPA soll nach seiner Unterzeichnung bis zur Ratifizierung oder längstens bis zum 31. Dezember 2028 vorläufig angewendet werden. Dies ermöglicht eine rasche Assoziierung an die laufende Programmgeneration im Bereich Forschung und Innovation 2021-2027. Eine Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ ist gemäss EUPA ab 2027 möglich. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten im Rahmen der Botschaft zum Gesamtpaket CH-EU beantragen.
Der SVEB begrüsst die Assoziierung an Erasmus+. Diese ermöglicht unter anderem, dass Schweizer Weiterbildungsakteure selber europäische Kooperationsprojekte initiieren und koordinieren können.