In ihrer Sitzung vom 17. Dezember hat die kleine Kammer das Entlastungspaket 27 behandelt – und die Sparpläne des Bundesrats redimensioniert. Das Weiterbildungsgesetz soll nicht geändert werden und bei den Finanzhilfen für die Weiterbildung sollen 10 Millionen der 19 Millionen Franken beibehalten werden.
Es ist ein wichtiger Etappensieg für die Weiterbildung in der Spardebatte: Der Ständerat sprach sich am Mittwoch, 17. Dezember, dagegen aus, das Weiterbildungsgesetz anzupassen. Die Finanzhilfen sollen zwar um fast die Hälfte gekürzt, aber nicht ganz gestrichen werden.
Der Ständerat stellt sich damit klar gegen die Pläne des Bundesrats, welcher das Gesetz anpassen und die Finanzmittel komplett streichen wollte. In der Debatte wurde deutlich, dass Sparmassnahmen in der Weiterbildung mit hohen Folgekosten verbunden sind.
Auch die Förderbeiträge des Bundes für die Weiterbildung im Rahmen des Programms Bildung und Umwelt will der Ständerat nur um rund die Hälfte kürzen.
Schritt in die richtige Richtung
Bei der Berufsbildung folgte er hingegen dem Bundesrat: Künftig sollen die Beiträge für Innovationen und Projekte in der Berufsbildung noch maximal 50 Prozent betragen. Der Ständerat entschied sich aber dafür, die bisherige Regelung, wonach in Ausnahmefällen 80 Prozent der Kosten gedeckt werden können, beizubehalten.
Der SVEB hat sich gemeinsam mit der Allianz Weiterbildung in den letzten Monaten und Wochen intensiv gegen die Sparmassnahmen in der Weiterbildung eingesetzt. Der Entscheid des Ständerats sieht er als wichtiges Signal in die richtige Richtung und als eine gute Grundlage für die weitere Diskussion im Nationalrat. Gemeinsam mit seinen Partnern wird der SVEB alles unternehmen, dass der Nationalrat noch einen Schritt weitergeht und auch die vom Ständerat beschlossene Kürzung revidiert.

