AdA-Sonderregelungen bis April 2022 verlängert


Auf Grund der aktuellen Corona-Lage werden die AdA-Sonderregelungen Coronavirus bis 30. April 2022 verlängert. Die Verlängerung betrifft alle Massnahmen. Zudem ist die Regelung in Bezug auf Online-Lernen nun unbefristet gültig. Das aktualisierte Dokument ist auf der AdA-Website verfügbar.

Seit 2020 beeinflusst die vom Bundesrat wegen der Corona-Krise erlassene «besondere Lage» das AdA-System (Ausbildung der Ausbildenden in der Weiterbildung). Die «Sonderregelungen Covid-19-Pandemie vom 26.11.2020» waren befristet bis Ende 2021. Aus Anlass des Bundesratsentschlusses vom 3. Dezember 2021 zur Bekämpfung der aktuell verschärften Pandemielage wird AdA diese Sonderregelungen anpassen.

Entscheide der Qualitätssicherungskommission

Dazu hat die Qualitätssicherungskommission AdA (QSK) folgende Beschlüsse gefasst: Die «Sonderregelungen Coronavirus» vom November 2020 laufen nicht aus, sondern werden verlängert bis Ende April 2022. In Bezug auf Online-Lernen werden die Regelungen nicht mehr geändert, sondern bleiben bestehen.

Das revidierte Dokument «Sonderregelungen Coronavirus» finden Sie als Download auf unserer Website:

Bild: Symbolbild AdA-Sonderregelungen