Bundeshaus in Bern

BFI-Botschaft: eine gute und eine weniger gute Nachricht


Der Bundesrat hat am 8. März 2024 die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 an die eidgenössischen Räte überwiesen. Aus Sicht der Weiterbildung gibt es dabei gemischte Gefühle.

«Die langfristig und ganzheitlich ausgerichtete Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) durch den Bund und die Kantone ist einer der Erfolgsfaktoren für eine international wettbewerbsfähige Schweiz», schreibt der Bundesrat in der Medienmitteilung zur BFI-Botschaft.

Das vorgeschlagene Gesamtvolumen von 29,2 Milliarden Franken entspreche einem jährlichen nominalen Wachstum von 1,6 Prozent und liege insgesamt 1,3 Milliarden Franken über dem Volumen der Förderperiode 2021-2024.

Keine Anpassungen im Text

Die gute Nachricht aus Sicht der Weiterbildung: Die Weiterbildung wird vom Bundesrat weiterhin als Schwerpunkt der BFI-Periode bezeichnet. Im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage hat es keine Anpassungen im Text gegeben wie beispielsweise eine Abschwächung von Zielsetzungen im Bereich der Weiterbildung.

Die weniger gute Nachricht ist, dass auch der Weiterbildungskredit von der Querschnittskürzung von 1.4 Prozent betroffen ist. Damit verschärft sich die Problematik, auf welche der SVEB bereits in der Vernehmlassung zum Entwurf der Botschaft hingewiesen hat: Die vorgesehene Finanzierung stimmt nicht mit der Priorisierung überein. Die Mittel, die der Bundesrat für die Weiterbildung vorschlägt, erlauben es bestenfalls, die aktuellen Massnahmen zu verlängern, aber keinesfalls, einen Schwerpunkt zu setzen. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Förderung des Zugangs zur Weiterbildung. Die jüngsten Zahlen des BFS zur Weiterbildungsteilnahme haben gezeigt, dass jede dritte Person in der Schweiz seit fünf Jahren keine Weiterbildung besucht hat. Bei Geringqualifizierten ist es die Hälfte.

Der SVEB fordert, dass der Finanzrahmen für die Weiterbildung im Rahmen der anstehenden BFI-Debatte im Parlament nach oben korrigiert wird.