Bund schlägt generelle Zertifikats- und Maskenpflicht in der Weiterbildung vor


Aufgrund der vermutlich hochansteckenden Omikron-Variante hat der Bundesrat am 30. November den Kantonen erneute Verschärfungen der Corona-Massnahmen vorgeschlagen. Von den Verschärfungen ist auch die Weiterbildung betroffen. Neu soll in der Weiterbildung eine generelle Zertifikats- und Maskenpflicht gelten. Die Massnahmen sollen bis am 24. Januar 2022 befristet sein.

Nach Konsultation der Kantone, Sozialpartner und zuständigen Parlamentskommissionen hat der Bundesrat am 3. Dezember die verstärkten Corona-Massnahmen beschlossen. Infolgedessen gilt ab 6. Dezember eine generelle Zertifikats- und Maskenpflicht für alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen. Diese Regelung gilt somit auch für die Weiterbildung.

Zertifikatspflicht in der Weiterbildung

Die Zertifikatspflicht gilt für alle Teilnehmenden an Weiterbildungsangeboten. Bei den Kursleitenden ist es wie bisher Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, ob ein Zertifikat verlangt wird oder nicht. Bei Veranstaltungen im Freien gilt die Zertifikatspflicht ab 300 Personen.

Keine Kapazitätsbeschränkungen mehr

Mit der allgemeinen Zertifikats- und Maskenpflicht entfallen die bisherigen Kapazitätsbeschränkungen. Die Regelung, wonach nur zwei Drittel der räumlichen Kapazitäten genutzt werden darf, gilt nicht mehr. Es ist also nicht mehr notwendig, zwischen den Teilnehmenden jeweils einen Sitzplatz frei zu lassen.

Möglichkeit, 2G einzuführen

Weiterbildungsanbieter haben die Möglichkeit, den Zutritt zu ihren Angeboten auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken. In diesem Fall entfällt die Maskenpflicht.

Kürzere Gültigkeitsdauer der Zertifikate

Zu beachten ist ferner, dass Antigen-Schnelltests statt 48 Stunden nur noch 24 Stunden gültig sind. PCR-Tests bleiben weiterhin 72 Stunden gültig. Ab 13. Dezember sollen Apps, welche zur Kontrolle der Zertifikate eingesetzt werden, die Unterscheidung zwischen Geimpften oder Genesenen und Getesteten ermöglichen. Die Tests bleiben kostenpflichtig.

Keine Ausnahmen mehr für «beständige Gruppen»

Die bisherige Ausnahmeregelung für beständige Gruppen mit weniger als 30 Personen ist aufgehoben. Bei Angeboten für Zielgruppen mit erschwertem Zugang zu Bildung kann diese Regelung dazu führen, dass viele Teilnehmende faktisch von Weiterbildungen ausgeschlossen werden. Diese Gefahr erhöht sich noch, wenn die Tests weiterhin kostenpflichtig bleiben. Um einem Ausschluss entgegenzuwirken, engagiert sich der SVEB bei Bund und Kantonen für eine entsprechende Ausnahmeregelung.

Schwierige Situation für die Weiterbildung

Die neuen Massnahmen bringen für Weiterbildungsinstitutionen erhebliche Herausforderungen mit sich. Neben zusätzlichen Transaktionskosten für die Anpassung der Angebote ist mit sinkenden Teilnehmerzahlen zu rechnen. Weitere Herausforderungen betreffen den Umgang mit Teilnehmenden, die sich infolge der neuen Regelung aus laufenden Weiterbildungen zurückziehen wollen oder müssen.

Der SVEB engagiert sich dafür, dass die Weiterbildungsbranche die Krise möglichst gut übersteht und keine Zielgruppen von Weiterbildung ausgeschlossen werden.

Bild: Maskenpflicht