Am 12. März hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass ab 22. März bei günstiger epidemiologischer Lage Präsenzunterricht in Weiterbildungen und Hochschulen auch ausserhalb der obligatorischen Schule eingeschränkt wieder möglich sein soll.
Der Bundesrat erwägt trotz fragiler Pandemie-Lage einen zweiten Öffnungsschritt. Falls es die epidemiologische Lage zulässt, sollen ab 22. März 2021 mit Einschränkungen u. a. wieder Veranstaltungen mit Publikum, Treffen zu Hause mit zehn Personen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen erlaubt sein.
Präsenzunterricht in Weiterbildungen und an Hochschulen
Der Bundesrat hat sich in seiner Konsultation auch explizit zur Weiterbildung geäussert, wie im Brief des SVEB vom 10. März 2021 gefordert. Präsenzunterricht soll auch ausserhalb der obligatorischen Schule mit Einschränkungen wieder stattfinden können. Dabei soll eine Beschränkung auf maximal 15 Personen sowie eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit gelten. Ebenso gelten weiterhin die Masken- und Abstandspflicht.