Bundesrat verzichtet auf weiterführenden zweiten Öffnungsschritt


Der Bundesrat hat am 19. März 2021 beschlossen, per 22. März keine weitreichenden Lockerungen der Corona-Massnahmen zu genehmigen. Die Zahl der Infektionen lasse den in die Konsultation geschickten zweiten Öffnungsschritt nicht zu. Die Vernehmlassung zeigt, dass die Öffnung der Weiterbildung im nächsten Lockerungsschritt unbestritten ist.

Laut dem Bundesrat sind die neuen Virus-Varianten ansteckender und tödlicher. Zudem seien die Impfzahlen noch zu tief, um zu verhindern, dass es wieder deutlich mehr Hospitalisationen gibt.

Risikobasierte Strategie

Einzige Lockerung ist darum, dass sich ab Montag privat zehn Personen treffen dürfen. Alle anderen Öffnungsschritte sind bis mindestens Mitte April verschoben. Das bedeutet, dass Restaurants, Bars und Terrassen der Gastrobetriebe geschlossen bleiben. Und in Innenräumen gelten dieselben Einschränkungen auch weiterhin für Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeitbetriebe.

Zudem besteht immer noch Home-Office-Pflicht in allen Bereichen, in denen es ohne unverhältnismässigen Aufwand möglich ist, zu Hause zu arbeiten.