Corona: Erneutes Präsenzverbot für die Weiterbildung


Seit zehn Tagen galt in der Weiterbildung eine generelle Maskenpflicht. Heute hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen weiter verschärft und Präsenzunterricht per 2. November verboten. Für die Weiterbildungsbranche hat dies gravierende wirtschaftliche Konsequenzen.

Im Rahmen der neuen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat der Bundesrat heute beschlossen, dass per 2. November Präsenzveranstaltungen an Weiterbildungsinstitutionen bis auf Weiteres verboten sind.

Vom Verbot ausgenommen sind Unterrichtsaktivitäten, die «notwendiger Bestandteil eines strukturierten Bildungsgangs sind und für deren Durchführung eine Präsenz vor Ort erforderlich ist». Die Frage, wie die Ausnahmeregelung im Kontext der Weiterbildung konkret auszulegen ist, wird derzeit vom SVEB mit den entsprechenden Bundesstellen abgeklärt.

Möglich bleibt zudem Einzelunterricht

Das erneute Präsenzverbot ist ein schwerer Schlag für die Weiterbildungsbranche. Die im Sommer durchgeführte Anbieterbefragung des SVEB hatte gezeigt, dass die Branche für 2020 mit einem Umsatzrückgang von fast 30 Prozent rechnet. Die Einbussen werden angesichts des erneuten Präsenzverbots nun nochmals deutlich grösser ausfallen.

Der SVEB wird sich beim Bund mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die wirtschaftlichen Konsequenzen für die Weiterbildungsbranche abgefedert werden. Dazu gehören Direkthilfen für Weiterbildungsanbieter, die sofortige Wiederaufnahme von Erwerbsersatzleistungen für Selbständigerwerbende im Weiterbildungsbereich sowie Massnahmen zur Förderung der Weiterbildungsteilnahme.

Der SVEB unterstützt die Weiterbildungsanbieter bei der Umstellung ihrer Angebote auf digitalen Unterricht.