Seit November gilt für die Weiterbildung mit wenigen Ausnahmen ein Präsenzverbot. Der Bundesrat hat die Corona-Massnahmen seither mehrmals verschärft, was in der Weiterbildung teilweise für Verwirrung sorgte. Hier im Überblick die aktuelle Regelung.
Seit dem 2. November ist Präsenzunterricht grundsätzlich verboten. Es gibt aber eine Ausnahmeregelung, die seither mehrmals angepasst wurde. Aktuell gilt für die Weiterbildung folgende Regelung:
Präsenzunterricht ist nur in folgenden Fällen erlaubt:
- Einzellektionen (Kursleitung plus eine Person oder mehrere Personen aus dem gleichen Haushalt)
- Unterrichtsaktivitäten, die zwingend Präsenz erfordern, dürfen in folgenden Fällen in Präsenz stattfinden
- Wenn sie Teil einer Weiterbildung sind, die zu einem anerkannten Zertifikat führt (staatliche Abschlüsse, Branchenzertifikate oder «weitere für die Gesellschaft wichtige Diplome und Zertifikate»)
- Wenn sie Teil einer Weiterbildung sind, die für die Ausübung von für die Gesellschaft wichtigen Berufen/Tätigkeiten notwendig ist (unabhängig davon, ob sie zu einem Zertifikat führt oder nicht). Darunter versteht das BAG ausschliesslich Kurse, die dem Erhalt der öffentlichen Sicherheit oder der Gesundheit dienen
- Wenn sie sich an Zielgruppen richten, die wegen mangelnder Grundkompetenzen nicht in der Lage sind, an digitalem Unterricht teilzunehmen
- Wenn es sich um Weiterbildungen handelt, die «naturgemäss im Freien» stattfinden.
Alle diese Aktivitäten dürfen nur mit Kleingruppen bis max. 15 Teilnehmenden und unter Einhaltung des Schutzkonzeptes durchgeführt werden. Die Begründung für die Durchführung von Präsenzunterricht muss im Schutzkonzept aufgeführt sein.
In Präsenz erlaubt sind ausserdem firmeninterne Kurse (auch mit externen Trainern). Diese liegen in der Verantwortung der Unternehmen. Es ist aber die Home-Office-Regel zu beachten, das heisst: Firmen, deren Personal im Home-Office arbeitet, sollten firmeninterne Weiterbildungen nur in zwingenden Fällen in Präsenz durchführen. Für Firmenkurse gibt es keine Vorgaben zur Gruppengrösse. Es gilt aber auch hier, dass die Gruppen so klein wie möglich sein sollten.
Weiterhin in Präsenz erlaubt sind Prüfungen. Hier gilt in der Regel eine maximale Gruppengrösse von 50 Personen. In Ausnahmefällen sind auch grössere Gruppen möglich.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.