Coronakrise: Zertifikatspflicht für Weiterbildungen mit mehr als 30 Teilnehmenden


Am 8. September 2021 hat der Bundesrat über die Ausdehnung der Zertifikatspflicht informiert. Ab 13. September gilt bei Veranstaltungen in Innenräumen die Zertifikatspflicht. Diese betrifft auch Weiterbildungsveranstaltungen. Ausgenommen sind Weiterbildungen mit «beständigen» Gruppen mit bis zu 30 Personen, die dem Anbieter bekannt sind. Hier gilt wie bis anhin die Zweidrittel-Kapazitätsbeschränkung respektive die Abstandspflicht sowie die Maskenpflicht.

Ab Montag, 13. September 2021, kommt an Veranstaltungen in Innenräumen die Zertifikatspflicht zur Anwendung. Da die Weiterbildungsveranstaltungen wie Veranstaltungen behandelt werden, braucht es hier neu ab dreissig Personen ein gültiges Covid-Zertifikat. Die Massnahme ist bis 24. Januar 2022 befristet.

Für Aussen-Veranstaltungen bleibt die Zertifikatsvorgabe weiterhin freiwillig, solange es sich nicht um Grossveranstaltungen handelt.

Für die Weiterbildung zu klärende Fragen

Offen ist bis dato, was unter «beständigen» Gruppen gemäss der Ausnahmeregelung unter Art. 14a genau zu verstehen ist. Offen ist zudem, welche Regelungen für die Durchführung von Prüfungen gelten.

Der SVEB ist im Kontakt mit Bund und Kantonen und wird so rasch als möglich zu diesen Punkten informieren.

Bild: Covid-Zertifikat