Definitives Nein zum Mieterlass für Geschäfte und Betriebe, die wegen Corona schliessen mussten


Betreiber von Geschäften und öffentlich zugänglichen Betrieben, die im Frühjahr wegen der Corona-Pandemie ganz oder teilweise schliessen mussten, bekommen keinen Anspruch auf Mieterlass. Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat die Vorlage für ein Geschäftsmietegesetz abgelehnt.

Die Entscheidung der Räte fiel klar aus: Nachdem der Nationalrat die Vorlage am Montag mit 100 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt hatte, sagte heute auch der Ständerat mit 30 zu 14 Stimmen Nein zum Geschäftsmietegesetz. Dieses Gesetz hätte Betrieben, die ihre Aktivität während des Lockdowns im Frühjahr einstellen mussten, rückwirkend einen Teilerlass der Miete ermöglicht.

Der SVEB bedauert den negativen Entscheid. Vom Anspruch auf Mietzinsreduktion hätten auch Weiterbildungsanbieter profitiert, die ihre Aktivität infolge der Corona-Pandemie einstellen mussten und dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Corona in der Weiterbildung steht somit aktuell nur die Härtefallregelung zur Verfügung. Der SVEB engagiert sich für eine rasche und pragmatische Umsetzung