In der Mehrwertsteuerverordnung muss der Begriff Weiterbildung definiert werden, um finanzielle Risiken für die Weiterbildungsorganisationen zu reduzieren – das verlangt der SVEB in einer Stellungnahme.
Im Rahmen der Revision des Mehrwertsteuergesetzes wurde im Ausnahmenkatalog der veraltete Begriff «Fortbildung» durch den Begriff «Weiterbildung» ersetzt. Mit dieser Anpassung hat der Gesetzgeber einerseits seinen Willen bekräftigt, dass Weiterbildungsleistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Mit der Anpassung wurde zudem der Auftrag an die Verwaltung verbunden, den Weiterbildungsbegriff zu prüfen und neu zu regeln.
Dies ist dringend nötig, um die finanziellen Risiken der Weiterbildungsanbieter zu reduzieren, findet der SVEB. Denn der Weiterbildungsbegriff ist derzeit weder in der Verordnung noch in der «Brancheninfo Bildung» klar definiert.
Im Widerspruch zur Absicht des Parlaments
Auch empfindet die Weiterbildungsbranche die aktuelle Auslegung des Weiterbildungsbegriffs durch die Eidgenössische Steuerverwaltung als restriktiv – was unweigerlich zur Verteuerung der Weiterbildung führt, weil immer mehr Angebote mit Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden müssen. Dies steht der Absicht des Parlaments, die Weiterbildung zu fördern, entgegen.
Der SVEB beantragt darum, den Weiterbildungsbegriff in der Verordnung zu präzisieren.
Notwendig ist eine Definition, welche einerseits auf das Weiterbildungsgesetz verweist, das seit 2017 in Kraft ist. Andererseits muss die Definition ein zeitgemässes Verständnis von Weiterbildung widerspiegeln, welche in der Praxis zu möglichst wenigen Abgrenzungsfragen führt.
Vorschlag des SVEB
Der SVEB schlägt folgende Formulierung vor:
«Weiterbildung umfasst im Sinne von Art. 3 Weiterbildungsgesetz alle strukturierten Formen des Lernens von Erwachsenen. Weiterbildung ist zum einen die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach dem Abschluss einer ersten Bildungsphase in Hochschule, Schule und Beruf. Sie hat das Ziel, die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aufzufrischen, zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern oder diese neu zu erlernen. Zur Weiterbildung gehören zum anderen die Angebote der persönlichen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung, die in allen Lebensphasen Erwachsener eine wichtige Rolle spielen.»
Um in der Steuerpraxis Klarheit zu schaffen, sollte auch die «Brancheninfo Bildung» angepasst werden. Der SVEB wird der Eidgenössischen Steuerverwaltung dazu in Kürze einen Vorschlag unterbreiten.