Förderprogramme für internationale Kooperationen 2024 lanciert


Kooperationen stärken die internationale Vernetzung der Schweizer Bildungsinstitutionen und sichern die Qualität des Bildungssystems, so das Credo von Movetia. Die nationale Agentur für Austausch und Mobilität hat die Förderprogramme 2024 für Kooperationen mit internationalen Partnerinstitutionen und Organisationen aus dem europäischen und weltweiten Bildungsraum lanciert. 

Schweizer Bildungsinstitutionen, die an einem Erasmus+-Kooperationsprojekt teilnehmen oder ein selbst initiiertes Projekt umsetzen wollen, das sie mit einem internationalen Partner durchführen, können wie in den vergangenen Jahren wieder einen Förderantrag stellen. Movetia hat den Projektaufruf 2024 lanciert.

Die Teilnahme für «Kooperationspartnerschaft», «Innovationsallianz» oder «Zentren der beruflichen Exzellenz» ist über zwei Wege möglich, schreibt Movetia: entweder im Status «Offizielle Partnerin», in welchem die Schweizer Bildungsinstitution über den EU Förderantrag bei Erasmus+ Fördermittel beantragt, oder im Status «assoziierte Partnerin» (ohne Beantragung von EU-Fördermitteln), mit der Option, dass die Schweizer Institution ihren Anteil via Movetia beim Schweizer Programm zu Erasmus+ beantragt. 

Unterstützung bis zu zwei Jahre

Bei der Finanzierung über das Schweizer Programm zu Erasmus+ übernimmt Movetia bei einem positiven Förderentscheid bis zu 60 Prozent der Kosten der Schweizer Teilnahme. Zu beachten gilt jedoch, dass der beantragte Beitrag verhältnismassig im Vergleich zum EU-Projekt sein muss.

Movetia unterstützt 2024 Schweizer Beteiligungen im Bereich «Europäische Hochschulen» (15 Allianzen) und «Europäische experimentelle Massnahmen». Zukunftsweisende Projekte werden auf europäischer Ebene im 2024 keine gefördert. 

Mit der bis zu zweijährigen Unterstützung mit Beiträgen zwischen 15000 und 150000 Franken will Movetia den Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie innovative Ansätze fördern.

Bald öffentlich-rechtlich

2022 begünstigte Movetia über 35000 Austausche in der Schweiz und im Ausland. Die bis anhin privatrechtlich organisierte Einrichtung soll bald in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Als dezentrale Verwaltungseinheit soll sie künftig der direkten Aufsicht durch den Bundesrat und der Oberaufsicht des Parlaments unterstehen, um die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes besser zu berücksichtigen. Dabei wird die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der strategischen Steuerung der nationalen Agentur fortgeführt, wie der Bund in einer Medienmitteilung im November 2023 schrieb. Das dazu nötige neue Movetiagesetz tritt voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft.

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