Seit Montag, 19. Oktober, gelten schweizweit verschärfte Massnahmen, um die weitere Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Wichtigste Massnahme ist eine allgemeine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Wie das BAG auf Anfrage des SVEB bestätigt, gilt die Maskenpflicht auch in Kursräumen privater Weiterbildungsinstitutionen – mit einigen wenigen Ausnahmen.
Die zweite Corona-Welle hat die Schweiz erreicht. Nachdem die Kurve der Ansteckungszahlen steil bergauf ging, hat der Bundesrat am Sonntag in einer Notsitzung verschärfte, landesweit gültige Massnahmen beschlossen, mit denen die Schweiz die Ausbreitung des Virus wieder in den Griff bekommen will. Als wichtigste Massnahme hat der Bundesrat eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen verfügt. Die Massnahme gilt auch für Weiterbildungsanbieter, wobei für private Anbieter eine Maskenpflicht nicht nur in Eingangsbereich, Gängen etc., sondern auch in den Kursräumen gilt, wie das BAG auf Anfrage des SVEB bestätigt. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gibt es gemäss der aktualisierten Verordnung nur dann, wenn «das Tragen einer Maske aufgrund der Art der Aktivität den Unterricht erschwert». Als Beispiel hierfür wird in den Erläuterungen zur Verordnung der Blasunterricht in einer Musikschule angegeben.
Für Weiterbildungsveranstaltungen öffentlicher Bildungsinstitutionen wie Hochschulen oder Berufsfachschulen ändert sich hingegen mit der neuen Verordnung nichts – deren Massnahmen richten sich nach den jeweiligen Schutzkonzepten der Institutionen und allfälligen kantonalen Bestimmungen. Die unterschiedlichen Vorgaben für öffentliche und private Weiterbildungsanbieter ergeben sich gemäss BAG wegen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen. Für den SVEB ist diese Ungleichbehandlung nicht akzeptabel. Er wird sich dafür einsetzen, dass es möglichst rasch wieder eine Gleichbehandlung aller Bildungsinstitutionen gibt, die mit Erwachsenen arbeiten.
Der SVEB hat das Grob-Schutzkonzept für die Weiterbildung und die Vorlage für Schutzkonzepte auf Grundlage der neuen Bestimmungen aktualisiert sowie die Corona-FAQ angepasst.