SVEB begrüsst Einführung von Titelzusätzen in der HBB, fordert aber eine Anpassung


Das Massnahmenpaket zur Stärkung der Höheren Berufsbildung ist bis am 4. Oktober in der Vernehmlassung. Kern der Vorlage: die Einführung von Titelzusätzen. Der SVEB hat eine Stellungnahme verfasst, in der er das Paket begrüsst. Er beantragt jedoch eine Anpassung bei der Reihenfolge der Titelbezeichnung – und weist zudem darauf hin, dass die Trägerschaften der Abschlüsse weiterhin Reserven für die Durchführung von Prüfungen benötigen.

Der Bundesrat schickte am 14. Juni 2024 ein Massnahmenpaket in die Vernehmlassung, mit dem Ziel, die Attraktivität der höheren Berufsbildung zu steigern. Damit soll der Bekanntheitsgrad, die Sichtbarkeit und das Ansehen der höheren Fachschulen sowie der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen verbessert werden. Unter anderem mit der Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung. Diese sollen die Verortung der Abschlüsse auf Tertiärstufe betonen und die Sichtbarkeit der Abschlüsse stärken.

Der SVEB hat am 2. Oktober im Rahmen der Vernehmlassung des Massnahmenpakets eine Stellungnahme eingereicht: Er begrüsst insgesamt das vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmenpaket, beantragt aber Änderungen.

Reihenfolge umkehren

Mit dem klaren Signal für die Tertiarität wertet die Einführung der Titelzusätze die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung deutlich auf, findet der SVEB. Die Positionierung und Bekanntheit der Abschlüsse wird verbessert. Die Massnahme trägt damit massgeblich zur Steigerung der Attraktivität der Höheren Berufsbildung bei.

Auch die Verankerung eines Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule» schaffe Klarheit, verbessere die Markttransparenz und erhöhe die Sichtbarkeit der Anbieter von Bildungsgängen HF, schreiben SVEB-Präsident Matthias Aebischer und SVEB-Direktor Bernhard Grämiger.

Um international keine Sonderlösung darzustellen, beantragt der SVEB jedoch, dass die Reihenfolge im Abschlusstitel umgekehrt wird und die Form «Bachelor bzw. Master Professional» statt «Professional Bachelor bzw. Master» verwendet wird.

Es braucht Reserven

Das SBFI teilte im Sommer mit, dass die Trägerschaften ab 2025 für die Durchführung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfung keine Reserven mehr bilden dürfen. Der SVEB weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass er diese Neureglung klar ablehnt.

Insbesondere für Trägerschaften mit dünner Eigenkapitalbasis könne ein solches Defizit die Existenz und damit die künftige Durchführung der Prüfungen gefährden. Die neue Regelung führe zudem direkt zu höheren Prüfungsgebühren und damit klar zu einer Schwächung der Höheren Berufsbildung.

Weitere Informationen