Mehrwertsteuer in der Weiterbildung 


In der Frühjahrssession hat das Parlament im Rahmen der Revision des Mehrwertsteuergesetzes den Begriff «Fortbildung» durch «Weiterbildung» ersetzt. Die Bundesverwaltung erhält damit den Auftrag, den Weiterbildungsbegriff neu zu prüfen. Vor dem Hintergrund aktueller Abgrenzungsfragen in der Praxis ist dies sehr zu begrüssen.

Gemäss dem Mehrwertsteuergesetz ist die Weiterbildung von der Mehrwertsteuer ausgenommen. In der Steuerpraxis zeigt sich aber, dass der Begriff der Bildungsleistungen immer wieder zu Diskussionen führt, da klare Abgrenzungen fehlen. Aus dieser Rechtsunsicherheit resultiert für Weiterbildungsanbieter die Gefahr der Umqualifizierung von Angeboten, was mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden ist.

Gesetzesanpassung auf Initiative des SVEB

Vor diesem Hintergrund haben Ständerat und Nationalrat im Rahmen der Revision des Mehrwertsteuergesetzes auf Grundlage eine Anpassung des Gesetzes beschlossen. Den Anstoss zu dieser Anpassung hatte eine Intervention des SVEB gegeben. So wurde der veraltete Begriff «Fortbildung» im Ausnahmenkatalog von Art. 21. durch den Begriff «Weiterbildung» ersetzt. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Januar 2025 muss die Verwaltung nun den Weiterbildungsbegriff neu prüfen. Für die Weiterbildungsbranche ergibt sich in diesem Prozess die Möglichkeit, Vorschläge für eine zeitgemässen, breiten Weiterbildungsbegriff einzubringen. Der SVEB hat zu dieser Thematik bereits eine Arbeitsgruppe gebildet.

Kontakt

Bernhard Grämiger
Direktor

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