Zwei parlamentarische Initiativen und ein Vorstoss, die kürzlich eingereicht wurden, betreffen die Weiterbildung. So sollen von KI Gebeutelte Weiterbildungen erhalten, die KI-Kompetenz gefördert werden und die Weiterbildung im Arbeitslosenversicherungsgesetz verankert werden.
Gleich drei Anliegen wurden in letzter Zeit im Parlament eingereicht, welche die Weiterbildung angehen:
Recht auf Weiterbildung für KI-Betroffene
Estelle Revaz (SP) hat im Dezember 2024 eine parlamentarische Initiative eingereicht unter dem Titel «Recht auf Weiterbildung für Menschen, deren Stelle erheblich von KI betroffen ist zur Anpassung an den technologischen Fortschritt oder zur beruflichen Neuorientierung».
Sie verlangt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Stelle erheblich von künstlicher Intelligenz (KI) betroffen ist, ein Recht auf eine Weiterbildung erhalten. Dies soll mit einem rechtlichen Rahmen gewährleistet werden. Die Weiterbildung ermögliche es, sich den technologischen Fortschritt anzupassen oder sich beruflich neu zu orientieren. Die OECD betone die Wichtigkeit von Weiterbildung und beruflicher Neuorientierung für die Vorbereitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ein Umfeld, das von KI dominiert ist, schreibt Revaz. Man müsse diesbezüglich vorausschauen und nicht abwarten. Sowohl aus gesellschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht sei dies gerechtfertigt.
KI-Kompetenzen fördern
Ebenfalls auf KI zielt das Postulat von Mitte-Nationalrat Dominik Blunschy: Um die KI-Kompetenzen der Bevölkerung zu fördern, fordert er arbeitsmarktnahe Massnahmen. Der Bundesrat soll darum in einem Bericht aufzeigen, wie eine «umfassende Offensive zur Förderung von KI-Kompetenzen für die Erwerbsbevölkerung gestaltet werden» könne. Dabei soll er die Möglichkeiten für die verschiedenen Bildungs- und Funktionsstufen beleuchten und auch die Schnittstellen zur formalen Bildung und arbeitsmarktlichen Massnahmen.
Ziel sei es, dringend notwendige, arbeitsmarktnahe Massnahmen zur Förderung relevanter KI-Kompetenzen, unter Berücksichtigung der aktuellen Zuständigkeiten, aufzuzeigen.
«Ohne rasches Handeln droht ein erheblicher Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssicherheit», schreibt Blunschy. Der Bund müsse beim transversalen Bildungsthema Digitalisierung seine unterstützende und koordinierende Rolle in der Weiterbildung auch über die Grundkompetenzen hinaus wahrnehmen und KI-Kompetenzen für die Erwerbsbevölkerung als Wissensoffensive koordinieren.
Aus- und Weiterbildung im Arbeitsversicherungsgesetz verankern
Eine weitere parlamentarische Initiative kommt von Benjamin Roduit (Mitte): Er fordert eine «explizite Verankerung des Bereichs Aus- und Weiterbildung» im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Das Artikel zum Zweck des AVIG soll um folgenden Absatz erweitert werden: «Es will drohende Arbeitslosigkeit verhüten, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen, die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern und Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit durch entsprechende Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung verhüten.»
Grundsätzlich biete das AVIG bereits heute einen Rahmen für Ausbildungsmassnahmen, insbesondere in Form von Ausbildungszuschüssen. Dieses Instrument werde jedoch kaum genutzt, so Roduit. Um nicht nur eine rasche, sondern auch eine dauerhafte Reintegration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, müssten Ausbildungszuschüsse sowie Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen im Rahmen von individuellen arbeitsmarktlichen Massnahmen markant gestärkt werden, was wiederum eine explizite Verankerung im AVIG erfordere.
Standpunkt des SVEB
Der SVEB unterstützt die drei Anliegen, insbesondere die Initiativen zur KI: Ziel des SVEB ist eine KI-kompetente Gesellschaft, in der die Erwachsenen den aktuellen Entwicklungen mit Funktionsverständnis und Anwendungskompetenz und zugleich mit Medienkompetenz und Verantwortungsbewusstsein begegnen. Dafür braucht es eine aktive Förderung.