Am 14. April 2021 hat der Bundesrat einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab 19. April ist Präsenzunterricht in der Weiterbildung mit Auflagen wieder möglich. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf einen Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht. Der SVEB begrüsst den Öffnungsschritt. Die Regel zur Kapazitätsbegrenzung ist allerdings in der Weiterbildung nicht umsetzbar.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung beschlossen, dass Präsenzunterricht in der Weiterbildung ab 19. April 2021 eingeschränkt wieder möglich ist. Es gilt eine Beschränkung auf 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf einen Drittel. Weiter gilt eine Maskenpflicht, und der erforderliche Abstand muss eingehalten werden.
Präsenzveranstaltungen sind generell auch mit mehr als 50 Personen möglich, wenn es sich um Unterricht handelt, der notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs ist und eine Durchführung vor Ort erfordert.
Geplante Massnahmen des SVEB
Der SVEB begrüsst den Öffnungsschritt. Gleichzeitig bedauert der Verband, dass der Bundesrat an der Regelung für die Kapazitätsbegrenzung festgehalten hat. Diese bedeutet einerseits eine sehr starke Einschränkung. Andererseits führt sie zu grossen Unsicherheiten und Umsetzungsproblemen. Der SVEB wird sich beim Bund für eine möglichst pragmatische Umsetzung der Regel einsetzen. Für den nächsten Öffnungsschritt fordert er zudem, dass auf die bewährten Schutzkonzepte vom Herbst 2020 abgestellt wird.
In der heutigen Mitteilung des Bundes bleibt unerwähnt, ob sich bezüglich der aktuellen Ausnahmeregelung für Zielgruppen im Bereich Grundkompetenzen etwas ändert. Der SVEB wird sich bei Bund und Kantonen dafür einsetzen, dass die Kapazitätsbeschränkung nicht zu einer Verschlechterung der Bedingungen für diese Zielgruppe führt.