Der Bundesrat hat am 1. November 2023 entschieden, den Schutzstatus S für Flüchtende aus der Ukraine beizubehalten, mindestens bis März 2025. Gleichzeitig wird auch das Programm S bis dann verlängert.
Der Bundesrat sieht bei der Arbeitsmarktintegration von Schutzsuchenden aus der Ukraine Handlungsbedarf und führt die im April 2022 beschlossenen Unterstützungsmassnahmen darum weiter.
Der Bund beteiligt sich mit 3000 Franken pro Person und Jahr an diesen Massnahmen, insbesondere zur Sprachförderung, wobei der Beitrag gestaffelt an die Kantone ausbezahlt wird.
Im selben Zug werden die Anstrengungen verstärkt, um möglichst viele Personen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu integrieren, schreibt das Staatssekretariat für Migration SEM in seiner Medienmitteilung. Bis Ende 2024 strebe der Bundesrat die Erhöhung der Erwerbsquote von aktuell rund 20 Prozent auf 40 Prozent an. Dazu werde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), den Kantonen und den Sozialpartnern weitere konkrete Massnahmen ausarbeiten und umsetzen.
Verbindlichere Vorgaben
Für die Kantone gelten künftig verbindlichere Vorgaben für den Einsatz der Bundesbeiträge: Neu müssen sie für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine Sprachförderungsmassnahmen vorsehen und das Potenzial sowie Förderungsbedarf im Einzelfall abklären.
Die Förderung der Erwerbsintegration diene nicht nur der Senkung der Sozialhilfekosten, schreibt das SEM. Schutzsuchende aus der Ukraine können und sollen durch Integrationsmassnahmen, Bildung und Erwerbsarbeit auch aktiv am sozialen Leben teilnehmen und Fähigkeiten im Hinblick auf eine künftige Rückkehr in die Heimat erhalten und aufbauen.
Der SVEB begrüsst den Entscheid des Bundesrats und unterstreicht die wichtige Rolle der Weiterbildung für die Integration.