Frau mit Kleinkind auf dem Arm am Computer

Rückkehr in die Arbeitswelt: Unterstützung für Weiterbildung gefordert


Wie kann es Menschen erleichtert werden, nach der Familienzeit wieder in der Arbeitswelt Fuss zu fassen? Das möchte der Nationalrat vom Bundesrat wissen und hat darum einem Postulat zugestimmt.

Wer nach einer mehrjährigen freiwilligen Auszeit zurück in die Arbeitswelt will, soll für Aus- und Weiterbildung finanziell unterstützt werden. Dies möchte der Nationalrat. In einem Postulat hat er darum den Bundesrat aufgefordert, Lösungen in einem Bericht auszuarbeiten und Empfehlungen zu formulieren. Er folgt damit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur.

Die Begründung: Personen, die freiwillig ihr Arbeitspensum reduzieren oder aufgeben, können kaum von Massnahmen der Arbeitslosenversicherung profitieren. Möchten diese nach einiger Zeit wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren, brauche es allenfalls Weiterbildungen oder Umschulungen – welche jedoch eine finanzielle Hürde darstellen.

Zwei Fragen

Konkret stellen sich zwei Fragen: Mit welchen Mitteln kann man Personen finanzieren beziehungsweise finanziell unterstützen, die einige Jahre freiwillig nicht gearbeitet haben (z. B. aufgrund einer Familienpause) und nun eine neue Aus- oder Weiterbildung machen wollen?

Und: Wie kann gewährleistet werden, dass der Artikel 59d des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, der nicht versicherten Personen die Teilnahme an Bildungsmassnahmen ermöglicht, vermehrt zur Anwendung kommt?

Der Bundesrat soll also darüber berichten, wie nicht versicherte Personen an Bildungsmassnahmen teilnehmen könnten.

Postulat statt Motion

Das vom Nationalrat angenommene Postulat ersetzt eine Motion von Nationalrätin Marianne Maret (Mitte/VS), welche die grosse Kammer zuvor mit 117 zu 71 Stimmen bei drei Enthaltungen ablehnte. Die Motion hätte den Bundesrat mit einem Pilotprojekt beauftragt, das darauf abgezielt hätte, Menschen stärker zu unterstützen, die zu Umschulungszwecken finanzielle Unterstützung für eine Weiterbildung oder eine neue Berufsausbildung benötigen.

Der SVEB hat sich für die Annahme der Motion eingesetzt, begrüsst aber auch das Postulat. Wie die Daten des BFS zeigen, sind die Finanzen gerade für Wiedereinsteigerinnen oftmals eine sehr hohe Hürde für eine Weiterbildungsteilnahme. Wir erwarten, dass der Bericht präzise aufzeigt, welche Möglichkeiten die bestehenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die Arbeitslosenversicherung sowie auch das Berufsbildungsgesetz, zur Finanzierung von berufsorientierten Weiterbildungen haben.