Der Bundesrat hat aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 die Eckwerte für die Botschaft zum Entlastungspaket 27 angepasst. Den Kantonen kommt er bei mehreren Sparvorschlägen entgegen. Bei der Weiterbildung sind aber keine Anpassungen vorgesehen. Der SVEB fordert das Parlament auf, diesen Entscheid zu korrigieren.
Wie die Vernehmlassung zeigt, ist der Widerstand gegen das Sparpaket gross. Den Kantonen kommt der Bundesrat nun punktuell bei mehreren Massnahmen entgegen. So soll beispielsweise die Abgeltungsdauer für Flüchtlinge weiterhin bei 5 Jahren verbleiben und nicht wie geplant auf 4 Jahre reduziert werden. Eine Anpassung ist auch bei der Berufsbildung vorgesehen: Die Pauschalbeträge in der Berufsbildung sowie die Beiträge an die höhere Berufsbildung sollen vorerst nicht gekürzt werden.
Keine Anpassungen bei der Weiterbildung
Bei den Sparmassnahmen, die die Weiterbildung betreffen, sieht der Bundesrat hingegen keine Anpassungen vor. Er will also weiterhin die Förderartikel aus dem Weiterbildungsgesetz streichen und damit sowohl auf die Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen als auch auf die Unterstützung der Leistungen der Organisationen der Weiterbildung verzichten.
SVEB fordert eine Korrektur dieser Entscheidung
Der SVEB ist über diese Entwicklung enttäuscht. Der vorgeschlagene Abbau der Investitionen in die Weiterbildung führt unmittelbar zu sehr hohen volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass insbesondere die Kantone sich klar gegen jegliche Sparmassnahmen in der Weiterbildung aussprechen. Der SVEB fordert das Parlament nun auf, den Entscheid des Bundesrates in der parlamentarischen Debatte zu korrigieren. Die Debatte startet in der Wintersession im Ständerat.
Allianz gegen die Sparmassnahmen
Der SVEB hat eine Allianz gegen die Sparmassnahmen aufgebaut. Alle Akteure der Weiterbildung sind eingeladen, die Allianz zu unterstützen.
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