Die Zuständigkeiten bei der Förderung von Grundkompetenzen bei Erwachsenen sind nicht immer klar sind, was durch die Fotografie versinnbildlicht wird, auf welcher ein Mann und eine Frau sich hinter einem sich spiegelnden Fenster unterhalten und wodurch das SBFI sowie das SEM eine Studie in Auftrag gegeben haben, um die Schnittstellen zwischen beteiligten Verwaltungsstellen zu untersuchen.

Studie zur interinstitutionellen Zusammenarbeit in der Grundkompetenzförderung


Bei der Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener sind zahlreiche Akteure involviert. Dabei sind die Zuständigkeiten teilweise unklar. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) haben eine Studie erstellen lassen, um die Schnittstellen zwischen den beteiligten Verwaltungsstellen zu klären.

Die von Interface realisierte Studie identifiziert diverse Schwierigkeiten in der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) in der Grundkompetenzförderung und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Förderung.

Unklare Schnittstellen zwischen Gesetzen und Akteuren

Die staatliche Förderung der Grundkompetenzen basiert auf unterschiedlichen Gesetzen. Unklarheiten bestehen gemäss der Studie vor allem an der Schnittstelle zwischen dem Weiterbildungsgesetz (WeBiG) und dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG).

Da beide Gesetze subsidiär sind, ergeben sich Abgrenzungsprobleme bezüglich der Zuständigkeit und der Finanzierungspriorität: Wenn die Gesetze aufeinander verweisen, ist oft unklar, welche Institution primär für die Finanzierung zuständig ist. In die Förderung involviert sind zudem zahlreiche Akteure: kantonale Institutionen der Berufsbildung und Berufsberatung, Integrationsbeauftragte, Sozialhilfebehörden sowie Stellen für arbeitsmarktliche Massnahmen und für Umschulungsmassnahmen der Invalidenversicherung.

Uneinheitliche Zielgruppen und Förderlogiken

Eine zweite Schwierigkeit in der interinstitutionellen Zusammenarbeit sieht die Studie auf Seiten der Zielgruppen: In der Realität liessen sich diese nicht so klar definieren und trennen wie in den Gesetzestexten. Hinzu kommt, dass die einzelnen Personen ihren Status rasch ändern können, bspw. zwischen erwerbstätig und arbeitslos, was die Abgrenzung der Schnittstellen zusätzlich erschwert.

Als Herausforderung für die interinstitutionelle Zusammenarbeit erweist sich gemäss der Studie zudem die Mischung aus Subjektfinanzierung (Logik der Sozialversicherungen) und Subventionierung von Leistungsanbietern (Objektfinanzierung).

Erfolgsfaktoren und Empfehlungen

Gemäss der Studie lassen sich verschiedene Erfolgsfaktoren identifizieren, die zu mehr Klarheit bei den Zuständigkeiten und der Finanzierung beitragen können. Dazu gehören etwa die Gesprächsbereitschaft, die Formalisierung der Schnittstellen, die Sensibilisierung der involvierten staatlichen Stellen und eine bessere Klärung der Erwartungen zwischen Bund und Kantonen. Auf die Qualität der Förderung wirke sich zudem positiv aus, wenn die Beratung der betroffenen Personen durch eine zentrale Stelle erfolgt, die das regionale Angebot gut kennt. Als weiteren Erfolgsfaktor nennt die Studie den regelmässigen Austausch zwischen den Kursanbietern.

Auf der Grundlage dieser Analyse formuliert die Studie eine Reihe von Empfehlungen, darunter eine bessere Bündelung der Kompetenzen und der finanziellen Mittel auf kantonaler Ebene. Weiter empfiehlt die Studie, eine Revision der bestehenden Gesetzgebung zur Förderung der Grundkompetenzen zu prüfen.

Bild: IIZ