Nachdem der Bundesrat entschieden hat, dass ab 26. Juni 2021 an Arbeitsplätzen und in Fitnesscentern keine Maskenpflicht gilt, ist diese in der Weiterbildung nicht mehr zu rechtfertigen. Der SVEB fordert den Bundesrat auf, im nächsten Öffnungsschritt eine Gleichbehandlung der Weiterbildung sicherzustellen.
Am 23. Juni hat der Bundesrat einen weitreichenden Lockerungsschritt kommuniziert. Dieser ist allerdings nicht für alle Bereiche gleich gross ausgefallen. So fällt per 26. Juni die Maskenpflicht zwar an den Arbeitsplätzen und in den Fitnesscentern, in der Weiterbildung bleibt sie jedoch weiterhin bestehen.
Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar. Der SVEB fordert den Bundesrat deshalb auf, im nächsten Öffnungsschritt die Maskenpflicht in der Weiterbildung ebenfalls aufzuheben.
Bild: SVEB