SVEB schockiert über Sparvorschlag, das Weiterbildungsgesetz abzuschaffen


Eine Expertengruppe hat dem Bundesrat heute mögliche Sparmassnahmen für den Bundeshaushalt vorgelegt. Sie schlägt unter anderem vor, das Weiterbildungsgesetz abzuschaffen. SVEB-Präsident Matthias Aebischer taxiert den Vorschlag aus volkswirtschaftlicher sowie demokratiepolitischer Sicht als absolut realitätsfremd: «Wer in Zeiten von Fach- und Arbeitskräftemangel und der rasanten Entwicklung im Bereich künstlicher Intelligenz das Weiterbildungsgesetz streichen will, agiert völlig verantwortungslos.»

Der Bund muss sparen. Doch wo? Eine Expertengruppe unter der Leitung des ehemaligen Direktors der eidgenössischen Finanzverwaltung Serge Gaillard hat am 5. September dem Bundesrat einen Bericht vorgelegt und darin mögliche Massnahmen mit einem Sparpotenzial von vier bis fünf Milliarden Franken aufgezeigt.

Nebst Sparmassnahmen in den Bereichen Verkehr, Asyl- und Klimapolitik schlägt die Gruppe auch Kürzungen im Bildungsbereich vor. Unter anderem empfiehlt die Gruppe, das Weiterbildungsgesetz abzuschaffen und so 19 Millionen Franken jährlich zu sparen. 

Begründet wird die Massnahme einerseits damit, dass der Weiterbildungsmarkt bereits gut funktioniere. Zum anderen ist die Expertengruppe der Ansicht, dass die Zuständigkeit in Bezug auf Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener bei den Kantonen liege. 

SVEB ist schockiert

Der SVEB ist schockiert und fassungslos angesichts dieses Vorschlags. Das Weiterbildungsgesetz ist ein Meilenstein der Bildungspolitik und wurde erst 2017 nach mehrjähriger Entwicklungsarbeit auf Basis eines breit abgestützten politischen Konsenses eingeführt. Das Gesetz ordnet die Weiterbildung in das Bildungssystem ein und legt die Grundsätze über die Weiterbildung fest. Im Bereich der Grundkompetenzen Erwachsener bietet es die Basis für die partnerschaftliche Förderung von Bund und Kantonen. In den letzten Jahren konnten auf Grundlage des Gesetzes dringend notwendige Förderstrukturen aufgebaut und erfolgreich umgesetzt werden. Das Gesetz ermöglicht zudem die Umsetzung von systemrelevanten Leistungen im Bereich der Information, Koordination sowie der Qualitätssicherung.

«Der Vorschlag ist bildungspolitisch ein fatales Zeichen», sagt SVEB-Präsident Matthias Aebischer. «Die aktuellen Entwicklungen in Gesellschaft und Wirtschaft erhöhen den Weiterbildungsbedarf deutlich. Der Fach- und Arbeitskräftemangel, die rasante Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz sowie die Notwendigkeit für nachhaltiges Handeln erhöhen die Anforderungen an die Kompetenzen Erwachsener. Gleichzeitig liegt die Weiterbildungsteilnahme immer noch unter dem Niveau von vor der Pandemie. Die Ungleichheit der Teilnahme zwischen Hoch- und Geringqualifzierten hat sich zudem deutlich vergrössert. Die Förderung der Weiterbildung ist deshalb eine bildungspolitische Priorität. Wer in Zeiten von Fach- und Arbeitskräftemangel und der rasanten Entwicklung im Bereich künstlicher Intelligenz das Weiterbildungsgesetz streichen will, agiert völlig verantwortungslos.»

Der Vorschlag der Expertengruppe geht nach Ansicht des SVEB komplett in die falsche Richtung. Der SVEB fordert den Bundesrat eindringlich auf, nicht auf den Vorschlag der Expertengruppe einzutreten.