Der Bundesrat definiert im Entwurf der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) für die Periode 2025–2028 die Weiterbildung als einen der Schwerpunkte. Das ist ein Meilenstein der Weiterbildungspolitik. Die notwendigen Mittel für einen Ausbau der Massnahmen zur Förderung der Weiterbildung sind allerdings nicht vorgesehen. Der SVEB fordert eine Anpassung des Finanzrahmens für die Weiterbildung.
Der Entwurf zur BFI-Botschaft 2025-2028 stellt einen Meilenstein dar: Die Weiterbildung wird vom Bundesrat als einer der Schwerpunkte der nationalen Förderpolitik festgelegt. Der Bundesrat hebt in der Botschaft insbesondere die zentrale Rolle der Weiterbildung im Umgang mit den aktuellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt hervor. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Finanzrahmen für die Weiterbildung sieht im Wesentlichen vor, die bisherige Förderung auf Basis des Budgetjahres 2024 weiterzuführen. Beim Betrag, der für die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener an die Kantone ausbezahlt wird, resultiert dadurch im Vergleich zur aktuellen Periode ein Mittelwachstum. Bei den anderen Budgetposten, die die Weiterbildung betreffen, sollen die Mittel konstant bleiben. Inflationsbereinigt und vor dem Hintergrund der angekündigten Budgetkürzungen für 2024 könnte real aber sogar ein Mittelabbau resultieren. Dies betrifft insbesondere die Leistungen der Organisationen der Weiterbildung, zu denen auch der SVEB gehört.
Stellungnahme des SVEB
In einer ersten Stellungnahme begrüsst der SVEB den Entscheid des Bundesrats, die Weiterbildung in der nächsten BFI-Periode zu priorisieren. Die Weiterbildung trägt wesentlich zur Lösung von aktuellen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen bei. Der Verband stellt aber fest, dass die vorgesehene Finanzierung nicht mit der Priorisierung übereinstimmt: Die Mittel, die der Bundesrat für die Weiterbildung vorschlägt, erlauben es bestenfalls, die aktuellen Massnahmen zu verlängern, aber keinesfalls, einen Schwerpunkt zu setzen. Der SVEB fordert deshalb, dass der Finanzrahmen für die Weiterbildung nach oben korrigiert wird.
Steigender Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf zur Förderung der Weiterbildung ist enorm. Ausgelöst durch die Corona-Pandemie lag die Teilnahme an Weiterbildung gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) in den Jahren 2020–2022 weit unter dem Niveau von 2019. Mit der nächsten BFI-Botschaft muss auch sichergestellt werden, dass Weiterbildungsmassnahmen insbesondere Geringqualifizierte besser erreichen: Der Bildungsbericht 2023 hat nochmals sehr deutlich aufgezeigt, dass die Unterschiede in der Teilnahme zwischen Hochqualifizierten und Geringqualifizierten sehr gross sind. Hochqualifizierte nehmen in der Schweiz siebenmal häufiger an Weiterbildung teil als Geringqualifizierte. In keinem europäischen Land ist dieser Unterschied so gross wie in der Schweiz.
Laufende Vernehmlassung
Die Vernehmlassung zur Botschaft dauert bis am 24. September. Die Akteure in der Weiterbildung sind eingeladen, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen.
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