Vorstoss des SVEB gegen eine Regelung zur Kapazitätsbegrenzung für die Weiterbildung


Im Rahmen einer Lockerung der Corona-Vorschriften per 22. März 2021 prüft der Bundesrat für die Weiterbildung bestimmte Lockerungsmassnahmen. Rückmeldungen von Weiterbildungsanbietern an den SVEB haben gezeigt, dass die vom Bund vorgeschlagenen Bedingungen nur schwer umsetzbar wären. Der SVEB setzt sich darum dafür ein, auf eine räumliche Kapazitätsbegrenzung zu verzichten und stattdessen auf die bewährten Schutzkonzepte vom Herbst 2020 zu setzen.

Der SVEB begrüsst, dass der Bundesrat für den nächsten Öffnungsschritt vom 22. März 2021 ausdrückliche Massnahmen für die Weiterbildung erwägt. Dies ist ein wichtiges Signal für die Branche, welche von der Corona-Krise sehr hart getroffen ist.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung zur Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeiten betrachtet der SVEB jedoch als nicht praktikabel. Wie zahlreiche Rückmeldungen und der Austausch mit Weiterbildungsanbietern zeigen, würde eine solche Kapazitätsregelung zu Unsicherheiten und grossen Umsetzungsproblemen führen.

SVEB-Vorstoss bei Bund und Kantonen

Der SVEB fordert deshalb, dass stattdessen die bereits im Herbst 2020 in der Weiterbildungsbranche sehr erfolgreich eingesetzten Schutzkonzepte im Rahmen der anstehenden Öffnung wieder zum Einsatz kommen. Dieses Anliegen hat der SVEB im Gespräch mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SFBI) und der Interkantonalen Konferenz für Weiterbildung (IKW) vorgebracht.

SVEB-Vorlage Schutzkonzept (Abstand, Maske, Hygiene)

Als Dachverband der Weiterbildung hat der SVEB ein Grobkonzept für Schutzkonzepte in der Weiterbildung erarbeitet:

Die Weiterbildung und die Corona-Krise