Wer ab 1. Oktober den Fachausweis erhält, ist automatisch auch «Professional Bachelor»


Die Zusatztitel «Professional Master» und «Professional Bachelor» werden im Oktober eingeführt. Wie funktioniert das genau? Die Antworten auf die dringendsten Fragen.

Wann werden die Zusatztitel «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt?
Das Berufsbildungsgesetz tritt per 1. Oktober 2026 in Kraft; das bedeutet also, dass beispielsweise all jene, die ab dem 1. Oktober die Prüfung zum Fachausweis bestehen, den Titelzusatz «Professional Bachelor» erhalten.

Was muss man tun, um die Zusatztitel zu erhalten?
Nichts. Die Zusatztitel werden automatisch ausgestellt und auf den Fachausweisen respektive Diplomen aufgeführt.

Für wen gilt das überhaupt in der Erwachsenenbildung?
Generell erhalten Absolventinnen und Absolventen von eidgenössischen Berufsprüfungen mit Fachausweis sowie eines Diploms einer Höheren Fachschule den Zusatztitel «Professional Bachelor». Jene einer eidgenössischen höheren Fachprüfung mit eidgenössischem Diplom sind «Professional Master». In der Erwachsenenbildung in der Schweiz trifft dies demnach auf die Abschlüsse Ausbilder/-in mit eidgenössischem Fachausweis (Professional Bachelor), «dipl. Erwachsenenbildnerin HF / dipl. Erwachsenenbildner HF» (Professional Bachelor) und Ausbildungsleiterin/Ausbildungsleiter mit eidg. Diplom (Professional Master) zu.

Können Personen, die bereits einen solchen Abschluss haben, einen neuen Fachausweis oder ein Diplom mit Zusatztitel beantragen?
Nein. Wer den entsprechenden Abschluss bereits früher erworben hat, darf den Titelzusatz ab dem 1. Oktober 2026 zwar verwenden, es wird aber keine neue Abschlussurkunde ausgestellt. Der Zusatz darf zudem nicht allein, sondern nur zusammen mit dem geschützten Titel geführt werden, beispielsweise «Ausbilder/-in mit eidgenössischem Fachausweis, Professional Bachelor».

Ist es Pflicht, den Titelzusatz zu verwenden?
Nein. Es ist allen Absolventinnen und Absolventen freigestellt, ob sie diesen verwenden. Auf den Diplomen und Fachausweisen stehen sie aber ohnehin.

Der alte Titel bleibt, der Zusatztitel ergänzt – wozu überhaupt?
Das SBFI nennt dafür vor allem drei Zwecke: Die Abschlüsse der höheren Berufsbildung sollen sichtbarer und bekannter werden, ihre Zugehörigkeit zur Tertiärstufe soll leichter erkennbar sein und insbesondere im internationalen Kontext sollen die Abschlüsse verständlicher werden.

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