Rund um das Qualitätslabel und seine Anwendung gibt es immer wieder Fragen, Vorurteile und Missverständnisse. Wir klären die häufigsten davon auf.
Zugegeben, die Arbeit mit eduQua ist nicht immer ganz einfach. Aber das ist bei einem ausgeklügelten Qualitäts-Label und Qualitätsmanagementsystem nicht weiter verwunderlich. Immer wieder erhält die Geschäftsstelle eduQua dieselben Anfragen und ist mit falschen Annahmen konfrontiert. Darum bringen wir an dieser Stelle Licht ins Dunkel und lösen die wichtigsten davon auf:
Wenn ein Anbieter eduQua-zertifiziert ist, sind dann auch seine Angebote ausgezeichnet?
eduQua stellt keine Akkreditierung oder Anerkennung der einzelnen Weiterbildungsangebote oder der Abschlüsse respektive Titel dar. Das Label zeichnet allein die Institution aus in ihrem Bestreben in eine professionelle Qualitätssicherung und Entwicklung. Mit der eduQua-Zertifizierung zeigen die Anbieter also, dass sie die grundlegenden Qualitätsanforderungen an Führung, Weiterbildungsangebote und Lernprozesse erfüllen und die Qualität laufend weiterentwickeln. Direkte Schlüsse auf die Qualität der Inhalte der Weiterbildungsangebote oder auf die Anerkennung des Abschlusses im Arbeitsmarkt lassen sich daraus nicht ziehen.
Sind Weiterbildungsangebote von eduQua-zertifizierten Anbietern automatisch anerkannt?
Ein eduQua-Zertifikat sagt nichts über eine Anerkennung aus. Allerdings gibt es viele öffentliche Förderstrukturen (Instrumente und Organisationen von Bund, Kantonen und Gemeinden), die von Anbietern eine eduQua-Zertifizierung verlangen, wenn diese Fördergelder beantragen oder im Auftrag von Behörden Weiterbildungen anbieten wollen. Ausserdem gibt es Branchenanerkennungen, die ein Qualitätsmanagementsystem wie eduQua voraussetzen. eduQua darf aber nicht mit einer Anerkennung gleichgesetzt werden, das Label macht lediglich das Engagement von Weiterbildungsanbietern in eine professionelle Qualitätssicherung und -entwicklung sichtbar.
Kontrolliert der SVEB als Träger der eduQua-Qualitätsnorm die Anbieter?
Die Zertifizierung liegt in der Verantwortung der sechs akkreditierten Zertifizierungsstellen, welche die Einhaltung der eduQua-Kriterien überprüfen. Es gibt kein Aufsichtsgremium, welches die Qualität von Weiterbildungsangeboten beurteilt. Gemäss Weiterbildungsgesetz WeBiG sind die Weiterbildungsanbieter verantwortlich für Qualitätssicherung und -entwicklung und es ist keine übergeordnete, staatlich betriebene und anerkannte Zertifizierungsstelle für Weiterbildungsangebote vorgesehen.
Ist ein Zertifikat oder ein Diplom ein Gütesiegel und darum garantiert anerkannt?
Die Titel «Zertifikat» sowie «Diplom» (bei nicht eidgenössischen oder HF/FH Abschlüssen) sind in der Schweiz nicht geschützt. Jede Weiterbildungsinstitution darf deshalb ein eigenes Zertifikat und/oder Diplom ausstellen, das einen persönlichen Leistungsnachweis darstellt. Das eduQua-Zertifikat zeichnet Weiterbildungsanbieter aus, welche die 8 Prinzipien und 19 Kriterien der eduQua-Qualitätsnorm erfüllen, es sagt aber nichts aus über die Gültigkeit von deren Diplomen und Zertifikaten.
Gilt ein eduQua-Zertifikat für die gesamte Institution, auch für unterschiedliche Standorte und Marken?
Bei der Zertifizierung wird bestimmt, für welchen Bereich einer Institution diese gültig ist, z.B. für den Weiterbildungsbereich in Zürich, aber nicht in Lausanne, oder für die Weiterbildungsabteilung einer Firma, die Produkte und Dienstleistungen ausserhalb der Weiterbildungsbranche anbietet, oder für die Schule X, aber nicht für die Schule Y der gleichen Institution usw. Auf dem eduQua-Zertifikat wird klar beschrieben, für welchen Bereich die Zertifizierung gilt.
Braucht es ein eduQua Zertifikat, um eine Schule zu eröffnen oder Weiterbildungen anbieten zu können?
Im Bereich der nichtformalen Erwachsenenbildung steht es grundsätzlich allen offen, Weiterbildungskurse anzubieten. Die gesetzlichen Bestimmungen für eine Geschäftstätigkeit und/oder selbständige Erwerbstätigkeit müssen eingehalten werden. Je nach Branche und Tätigkeit gibt es allenfalls konkrete Anforderungen, insbesondere wenn eine Anerkennung angestrebt wird. Eine eduQua-Zertifizierung kann nur beantragt werden, wenn die Institution auf dem Schweizer Markt Praxis als Bildungsanbieterin aufweist und mindestens ein Weiterbildungsangebot bereits durchgeführt und gemäss den Kriterien evaluiert hat (vgl. Reglement, Kap. 3.2 Voraussetzungen).
Ist eine eduQua-Zertifizierung vor allem ein Vorteil gegenüber den Behörden?
Zwar wird in einigen Branchen von Anbietern ein eduQua-Zertifikat verlangt beziehungsweise ist dieses eine Voraussetzung, um Fördergelder zu erhalten, trotzdem ist ein Zertifikat weit mehr als das: Das eduQua-Label macht die Qualitätsanstrengungen eines Anbieters sichtbar und erhöht damit die Glaubwürdigkeit sowie Transparenz gegenüber Teilnehmenden und anderen Interessensgruppen. Eine Weiterbildungsinstitution erhält mit der eduQua-Norm aber auch eine praxisorientierte Grundlage, um Qualitätsprozesse in der Institution zu entwickeln. Sie definieren ihr eigenes Qualitätsverständnis und entwickeln auf allen Ebenen ein Qualitätsbewusstsein sowie eine ausgeprägte Evaluations- und Feedback-Kultur. Mit dem definierten Qualitätssystem und einem gemeinsamen Qualitätsverständnis können konkrete Ziele gesetzt und Entwicklungsmassnahmen umgesetzt werden. Ebenso können Strukturierung, Transparenz und Effizienz damit erreicht werden.