AdA-Module durchführen
Das AdA-Baukastensystem ermöglicht es Ausbildungsinstitutionen, Module aus dem AdA-Baukastensystem anzubieten. In einem Anerkennungsverfahren werden die Angebote nach klar definierten Kriterien beurteilt.
Voraussetzung für eine Anerkennung als Modulanbieterin ist, dass die Lehrgänge entsprechend den Modulbeschreibungen durchgeführt werden.
Eine im AdA-Baukastensystem anerkannte Ausbildungsinstitution hat die Möglichkeit,
- gesamtschweizerisch anerkannte Module als Abschluss zu einem Verbandszertifikat anzubieten (Stufe I = SVEB-Zertifikat)
- Vorbereitungskurse für eidgenössisch anerkannte Abschlüsse anzubieten (Stufe II eidg. Fachausweis Ausbilder/in Stufe III eidg. dipl. Ausbildungsleiter/in)
- Modulzertifikate in delegierter Kompetenz auszustellen
Das Anerkennungsverfahren – Ablauf
Anbietende Institutionen können die Qualität ihrer Modulinhalte im Anerkennungsverfahren überprüfen lassen. Bei positiver Beurteilung dürfen diese Institutionen AdA-Module anbieten und die entsprechenden Modulzertifikate bzw. SVEB-Zertifikate erteilen.
Anbietende Institution | AdA-Baukasten-System |
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Neues Angebot gestalten oder bereits bestehendes Angebot auf Vollständigkeit in Bezug auf die Anforderungen im AdA-Baukasten überprüfen Vollständiges Dossier einreichen an: Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB Geschäftsstelle AdA Hardstrasse 235 8005 Zürich | – Informationen per Telefon oder Mail – Dossier administrativ erfassen – zuteilen von Expertinnen und Experten – Rechnung stellen für die Dokumentenanalyse |
– Expertin/Experte: Eingereichte Unterlagen überprüfen, Bericht verfassen und Antrag stellen. Geschäftsleitung AdA: Bericht und Antrag überprüfen und entscheiden über «provisorisch anerkannt oder nicht anerkannt». – Expertin/Experte: Bericht mit Kommentaren, möglichen Auflagen und/oder Nachforderung von Unterlagen der Institution zustellen | |
Bericht zur Kenntnis nehmen und, sofern notwendig, weitere Unterlagen aufgrund des Berichtes einreichen | |
Datum für Institutionsbesuch mit dem/der verantwortlichen Expertin/Experte vereinbaren | |
Die provisorische Anerkennung berechtigt die Institution das Angebot mit dem Vermerk «im Anerkennungsverfahren» zu bewerben. | Expertin/Experte: Nachgelieferte Unterlagen vor dem Institutionsbesuch begutachten |
Institutionsbesuch durch Expertin/Experte und evt. AdA-Geschäftsleitung zur Kontaktaufnahme, Einblick in anbietende Institution und Ausbildungsaktivität (nicht qualifizierend) und zur Besprechung des Anerkennungsberichtes | |
Beim 2. Anerkennungsverfahren zusätzlich Einblick ins Archiv | |
Expertin/Experte: Schlussbericht mit dem definitiven Antrag und allfälligen Auflagen verfassen | |
Schlussbericht zur Kenntnis nehmen und Stellungnahme zum Bericht und zum Verfahren abgeben | |
Auflagen zu vereinbartem Datum erfüllen | |
Geschäftsleitung: aufgrund des Schlussberichts über den Antrag: «definitiv anerkannt/nicht anerkannt» entscheiden; Anerkennungsvertrag im Doppel ausstellen und zusammen mit dem Bericht der anbietenden Institution zustellen | |
Ein Exemplar des unterschriebenen Vertrags an die Geschäftsstelle retournieren | Unterlagen archivieren Bei allfälligen Auflagen: überprüfen |
Kontakt
Anna Piñol
Sachbearbeiterin AdA-Baukasten, HFP, Anerkennungsverfahren
+41 (0)44 319 71 63
anna.pinol@alice.ch
Sachbearbeiterin AdA-Baukasten, HFP, Anerkennungsverfahren
+41 (0)44 319 71 63
anna.pinol@alice.ch