Diplom Erwachsenenbildnerin/ Erwachsenenbildner HF
Tätigkeit
Erwachsenenbildnerinnen und Erwachsenenbildner sind Expertinnen und Experten für das Lernen und Lehren mit Erwachsenen. Sie arbeiten als Ausbildende und Studienleitende in Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, als Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten in Organisationen und Unternehmen oder sind als freiberufliche Erwachsenenbildnerinnen und Erwachsenenbildner tätig.
In ihren Arbeitsfeldern konzipieren Erwachsenenbildnerinnen und Erwachsenenbildner bedarfsgerechte Bildungsangebote und positionieren sie im Markt. Sie planen komplexe Lernprozesse, leiten Bildungsgänge und Projektgruppen und übernehmen die Verantwortung für die Weiterentwicklung von Lehrgängen. Ausserdem beraten sie Organisationen beim Aufbau eines übergeordneten Bildungskonzepts und bei entsprechenden Qualifikationsverfahren. In Bildungsorganisationen leiten sie den Aufbau und die Etablierung von Qualitätssystemen und begleiten deren Umsetzung.
Ausbildung
Die Ausbildung kann sowohl berufsbegleitend als auch als Vollzeitausbildung absolviert werden. Die übergeordnete Kompetenz zur nachhaltigen Gestaltung von Bildungsprozessen für Erwachsene ist von einer Vielzahl von Themenfeldern begleitet. Unter anderem gehören neben didaktischen und lerntheoretischen Aspekten auch konzeptionelle und organisatorisch-wirtschaftliche Aspekte für die Planung, Gestaltung und Leitung von Bildungsprojekten dazu, sowie eine Vertiefung in Marketing, Evaluation, Qualitätsentwicklung und Projektmanagement.
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich an Personen, die bereits in ausbildenden, beratenden, planenden und leitenden Funktionen in Unternehmen, Betrieben oder Schulen tätig sind und sich als Bildungsexpertin/Bildungsexperte weiterentwickeln oder qualifizieren wollen.
Abschluss und Titel
Der Abschluss ist eidgenössisch anerkannt und auf der Tertiärstufe positioniert. Absolvent/innen des Bildungsgangs sind berechtigt, folgenden Titel zu tragen:
Diplomierte Erwachsenenbildnerin HF/Diplomierter Erwachsenenbildner HF
Ein Zusatzstudium an einer Hochschule mit einem MAS-Abschluss ist möglich.
Aufnahmebedingungen
Voraussetzungen sind:
- ein Abschluss auf Sekundarstufe II (EFZ, Fachmaturität, Maturität),
- ein fachlicher Abschluss auf Tertiärstufe (Höhere Fachschule, Fachhochschule, Universität) oder Weiterbildungen von mindestens 1800 Lernstunden, ebenfalls auf Tertiärstufe,
- bei der berufsbegleitenden Ausbildung wird eine Tätigkeit im Umfang von 50% im Bildungsbereich vorausgesetzt.
Aufbau und Struktur
Die Ausbildung hat einen Umfang von 3600 Lernstunden. Mit dem eidgenössischen Fachausweis Ausbilderin/Ausbilder reduziert sich die Anzahl Lernstunden um 1090 Stunden auf 2510 Stunden. Dieser Bildungsgang wird zurzeit nur von einer Institution in der Deutschschweiz angeboten.
Kontakt
Sachbearbeiterin AdA-Baukasten, HFP, Anerkennungsverfahren
+41 (0)44 319 71 63
anna.pinol@alice.ch