Stufe II: Vom SVEB-Zertifikat zum Fachausweis Ausbilderin/Ausbilder

Wer auf das SVEB-Zertifikat aufbauen und sein Wissen vertiefen möchte, kann durch das Anhängen weiterer Module den eidgenössischen Fachausweis Ausbilderin/Ausbilder erlangen. Der Abschluss bezeugt die Qualifikation als spezialisierte Fachperson in der Erwachsenenbildung.

Ausbilderinnen und Ausbilder gestalten Lehr- und Lernveranstaltungen und sind verantwortlich für deren Konzeption, Planung, Durchführung wie auch Evaluation.

Während bei den SVEB-Zertifikaten Grundlagen erarbeitet und nicht-formal ausgewiesen werden, stellen die weiteren Module und der Abschluss eidg. Fachausweis Ausbilderin/Ausbilder die Ausbildung zur Fachperson der betrieblichen oder ausserbetrieblichen Erwachsenenbildung dar.

Zielgruppe: Für wen ist der Fachausweis

Geeignet ist die Ausbildung für Fachleute, die sich im Bildungsbereich innerhalb einer Bildungsinstitution oder in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung spezialisieren wollen. Vorausgesetzt wird die Fachkompetenz im eigenen Fachbereich. Erste Erfahrungen im Begleiten von Erwachsenen (Lernenden/Studierenden/Mitarbeitenden) begünstigen den Lernerfolg. Es wird dringend empfohlen, spätestens parallel zum Besuch der Ausbildung eigene Praxis- oder Lernbegleitungen durchzuführen.

Tätigkeit: Was Ausbilderinnen und Ausbilder mit eidg. Fachausweis tun

Ausbilderinnen und Ausbilder gestalten Lehr- und Lernveranstaltungen und zeichnen sich verantwortlich für deren Konzeption, Planung, Durchführung und Evaluation. Sie arbeiten beispielsweise in öffentlichen und privaten Institutionen der Erwachsenenbildung, in Bildungsabteilungen von politischen und gewerblichen Organisationen, in der Ausbildung von Lernenden in Betrieben, in überbetrieblichen Kursen, in der innerbetrieblichen Aus- und Weiterbildung sowie in den Bereichen der ehrenamtlichen und freiwilligen Arbeit.

Inhalte: Damit setzen Sie sich auseinander

Kompetenzen: Das nehmen Sie mit

Absolventinnen und Absolventen verfügen über die nötigen Kompetenzen, um Lernveranstaltungen mit Erwachsenen sowohl off- als auch online zu konzipieren, zu planen und durchzuführen. Sie sind in der Lage, Lerngruppen und einzelne Lernende zu begleiten sowie Gruppenprozesse zu unterstützen. Weiter sind sie fähig, Evaluationen und Lerntransfer zu gestalten.

Voraussetzungen: Das braucht es für den Erhalt des Fachausweises

  • Bildungsabschluss nach der obligatorischen Schulzeit (d.h. Fähigkeitszeugnis oder Maturitätszeugnis) oder Gleichwertigkeitsbestätigung des SVEB aufgrund vorheriger Abklärung
  • SVEB-Zertifikat der Stufe I
  • Modulzertifikate der Stufe II
  • Alle Zertifikate können Sie durch den erfolgreichen Besuch der Modulkurse bei einer anerkannten Anbieterinstitution oder durch eine Gleichwertigkeitsbeurteilung erlangen.
  • Mindestens vier Jahre Praxiserfahrung (Infoblatt Praxisnachweis PDF) in einem Umfang von mindestens 300 Stunden
  • Bestehen der Abschlussprüfung

Weiterführende Module

Die Module zum eidgenössischen Fachausweis Ausbilderin/Aubsilder entsprechen der Stufe II des AdA-Baukastensystems (Ausbildung der Ausbildenden). Die Stufe III bietet die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Richtungen zu spezialisieren:

Finanzierung: Der Bund unterstützt

Seit 2018 besteht die subjektorientierte Finanzierung durch den Bund. Das bedeutet, dass der Bund die Kosten für Kurse, die zu eidgenössischen Abschlüssen führen, teilweise an die Kursteilnehmenden erstattet, nachdem diese die Prüfung absolviert haben (Bestehen ist nicht Bedingung). Nach Eröffnung des Resultats der Abschlussprüfung stellt Ihnen die AdA-Geschäftsstelle eine Prüfungsverfügung aus, welche beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zusammen mit dem Antrag auf Erstattung einzureichen ist. Nähere Informationen zu Bedingungen und Vorgehen finden Sie auf der Website des Bundes.

Übergangszeit der Prüfungsordnung 2013

Bis Ende 2028 sind Abschlüsse sowohl nach neuem als auch nach altem Verfahren möglich: Kandidatinnen und Kandidaten, deren Modulzertifikate nach Prüfungsordnung vom 11. Februar 2013 ausgestellt und nicht älter als 5 Jahre sind, können die Prüfung nach Prüfungsordnung 2013 bis Ende 2028 ablegen.

Dokumente

AdA-Module finden

In der Kurs-Datenbank finden Sie Anbieter, die Module der Stufe II anbieten:

Kontakt

Geschäftsstelle AdA
Gerry Weibel

Sachbearbeiter AdA Baukasten
Nationaler Koordinator eidg. Berufsprüfung Ausbilder/-in mit Fachausweis
+41 (0)44 319 71 62
gerry.weibel@alice.ch