Abschlussprüfung eidgenössischer Fachausweis Ausbilderin/Ausbilder gemäss Prüfungsordnung 2024
Zulassungsantrag/Anmeldung
Wenn Sie über die notwendigen 6* Modulzertifikate verfügen und den Praxisnachweis von 300 Stunden über einen Mindestzeitraum von vier Jahren erfüllen, können Sie beim SVEB Schweizerischen Verband für Weiterbildung Ihre Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen.
*Mindestens 1 Modulzertifikat der Stufe II ist nach neuem System (Prüfungsordnung 2024) erlangt worden.
Wie werden Sie den eidg. Fachausweis erlangen können?
Abschlussprüfung
Für die Abschlussprüfung erstellen Sie ein Performanzdossier, in welchem Sie Handlungskompetenzen durch die Bearbeitung von drei konkreten Aufgabenstellungen dokumentieren. Dieses Dossier wird beurteilt (erster Prüfungsteil).
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einem Online-Reflexionsgespräch* mit zwei Prüfungsexpertinnen und -experten. Dabei stellen Sie zuerst in einer Präsentation Elemente aus Ihrem Performanzdossier dar. Anschliessend findet ein Reflexionsgespräch mit den Prüfungsexpertinnen und -experten statt. Dabei vertiefen, verbinden und reflektieren Sie die Aufträge im Performanzdossier sowie Ihr Professionsverständnis.
*Die Runde der Reflexionsgespräche im Oktober 2024 kann noch nicht online durchgeführt werden, sondern wird physisch in Zürich stattfinden.
Ablauf
Der Prüfungsprozess ist zweistufig:
Zulassungsdossier
Sie haben alle erforderlichen FA-Modulzertifikate erlangt und erfüllen die Voraussetzungen (Praxisnachweis im Unterrichten von Erwachsenen etc.) zur eidgenössischen Berufsprüfung Ausbilderin/Ausbilder mit Fachausweis?
Dann können Sie in unserer Prüfungsplattform Ihr persönliches Login anlegen und sich für die Abschlussprüfung anmelden.
Bitte beachten Sie, dass diese Prüfungsplattform nur für die neue Abschlussprüfung gilt (Prüfungsordnung 2024). Für die zentrale Überprüfung (Prüfungsordnung 2013) bitte Antragsformular ausfüllen und per Post schicken.
Performanzdossier und Reflexionsgespräch
Nachdem die Qualitätssicherungskommission (QSK) Ihre Zulassung ausgesprochen und Ihnen bestätigt hat, wird Ihnen die Aufgabenstellung für das Erstellen des Performanzdossiers spätestens 12 Wochen vor Abgabetermin zugestellt.
Nach Prüfung Ihres Performanzdossiers durch unsere Prüfungsexpertinnen und -experten und nach Ihrem persönlichen Reflexionsgespräch werden die Prüfungsresultate von der QSK erwahrt und verabschiedet. Das Resultat wird Ihnen in der Prüfungsplattform über Ihr persönliches Profil mitgeteilt.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie direkt in der Prüfungsplattform.
Relevante Termine für die verschiedenen Prüfungszyklen
Prüfungslauf | Abgabetermin Zulassung | QSK Entscheid Zulassung | Aufgaben- zustellung | Abgabetermin Performanz- dossier | Reflexions-gespräche | QSK Entscheid Resultat |
2024-3 | 14.08.24 | 29.08.24 | 17.10.24 | 16.01.25 | 27.01.25 – 07.02.25 | 05.03.25 |
2024-4 | 13.11.24 | 04.12.24 | 29.01.25 | 23.04.25 | 05.05.25 – 16.05.25 | 11.06.25 |
2025-1 | 12.02.25 | 05.03.25 | 23.04.25 | 16.07.25 | 28.07.25 – 08.08.25 | 03.09.25 |
2025-2 | 20.05.25 | 11.06.25 | 30.07.25 | 22.10.25 | 03.11.25 – 14.11.25 | 10.12.25 |
2025-3 | 13.08.25 | 03.09.25 | 22.10.25 | 14.01.26 | 02.02.26 – 13.02.26 | 05.03.26 |
2025-4 | 19.11.25 | 10.12.25 | 15.01.26 | 09.04.26 | 27.04.26 – 08.05.26 | 10.06.26 |
Pool Prüfungsexpertinnen und -experten
Jenny Laschkolnig (Prüfungsleitung)
- Mentor Alija
- Rosaria Aretano
- Gérard Botazzoli
- Andrea Chalverat
- Georg Hensler
- Franziska Hildebrand
- Eva Maria Imboden
- Jacqueline Naef
- Anne-Chantal Petter
- Silvia Pressner
- Gaby Probst
- Marianne Weber
Kosten
Nach Upload Ihres Performanzdossiers für die Abschlussprüfung erhalten Sie die Rechnung für die gesamte Prüfungsgebühr. Das Performanzdossier wird erst nach Begleichung der Rechnung beurteilt.
Subjektorientierte Finanzierung
Am 1. Januar 2018 ist die subjektorientierte Finanzierung durch den Bund in Kraft getreten. D.h. dass die Kosten für Kurse, die zu eidgenössischen Abschlüssen führen, teilweise an die Kursteilnehmenden erstattet werden, nachdem sie die Prüfung absolviert haben (Bestehen ist nicht Bedingung). Nach Eröffnung des Resultats der Abschlussprüfung stellt Ihnen die AdA Geschäftsstelle eine Prüfungsverfügung aus, welche beim SBFI zusammen mit dem Antrag auf Erstattung einzureichen ist. Nähere Informationen zu Bedingungen und Vorgehen finden Sie unter Bundesbeiträge.
Kontakt
Gerry Weibel
Sachbearbeiter AdA Baukasten
Nationaler Koordinator eidg. Berufsprüfung Ausbilder/-in mit Fachausweis
+41 (0)44 319 71 62
gerry.weibel@alice.ch