Zentrale Überprüfung Fachausweis 2015

Bis Ende 2028 kann der eidgenössische Fachausweis Ausbilderin/Ausbilder auch ohne Prüfung via Überprüfung der Kompetenznachweise erhalten werden – sofern die Modulzertifikate nach Prüfungsordnung 2013 ausgestellt und nicht älter als 5 Jahre sind.

Der Prozess besteht aus zwei Schritten:

Erster Schritt: Zulassungsdossier

Sie haben alle erforderlichen 5 Modulzertifikate erlangt und erfüllen den Praxisnachweis von 300 Stunden über einen Mindestzeitraum von vier Jahren?

Dann können Sie ein Zulassungsdossier mit den nötigen Dokumenten erstellen und via Antragsformular abschicken.

Zweiter Schritt: Qualifikationsdossier

In einem zweiten Schritt stellen Sie ein individuelles Qualifikationsdossier zusammen. Für jedes Modul ist der jeweilige Kompetenznachweis sowie die dazugehörige Beurteilung einzureichen.

Das Qualifikationsdossier muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Zulassungsentscheid eingereicht werden, sonst verfällt die Zulassung.

Gültigkeit der Modulzertifikate

Die Zertifikate der Module der Stufe II sind ab deren Ausstellungsdaten fünf Jahre gültig, um den Fachausweis beantragen zu können. Entscheidend dafür ist das Eingangsdatum des vollständigen Zulassungsdossiers beim SVEB.

Im Gegensatz zu den Modulen 2-5 (Stufe II) ist das Modul 1 (Stufe I) zeitlich unbeschränkt gültig.

Abgabetermine

Abgabetermin 30. Oktober 2025, 12.00 Uhr
Termin Zulassungsentscheid 10. Dezember 2025

Abgabetermin 29. Januar 2026, 12.00 Uhr
Termin Zulassungsentscheid 5. März 2026

Abgabetermin 6. Mai 2026, 12.00 Uhr
Termin Zulassungsentscheid 10. Juni 2026

Abgabetermin 23. Juli 2026, 12.00 Uhr
Termin Zulassungsentscheid 1. September 2026

Finanzierung: Der Bund unterstützt

Seit 2018 besteht die subjektorientierte Finanzierung durch den Bund. Das bedeutet, dass der Bund die Kosten für Kurse, die zu eidgenössischen Abschlüssen führen, teilweise an die Kursteilnehmenden erstattet, nachdem diese die Prüfung absolviert haben (Bestehen ist nicht Bedingung). Nach Eröffnung des Resultats der Abschlussprüfung stellt Ihnen die AdA-Geschäftsstelle eine Prüfungsverfügung aus, welche beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zusammen mit dem Antrag auf Erstattung einzureichen ist. Nähere Informationen zu Bedingungen und Vorgehen finden Sie auf der Website des Bundes.

Übergangszeit

Bis Ende 2028 sind Abschlüsse sowohl nach neuem als auch nach altem Verfahren möglich: Kandidatinnen und Kandidaten, deren Modulzertifikate nach Prüfungsordnung vom 11. Februar 2013 ausgestellt und nicht älter als 5 Jahre sind, können die Prüfung nach Prüfungsordnung 2013 bis Ende 2028 ablegen.

Dokumente

Kontakt

Xenia Decasper
Sachbearbeiterin Professionalisierung und Qualität

+41 (0)44 319 71 53
xenia.decasper@alice.ch