Zentrale Überprüfung Fachausweis 2015
Antrag auf den Fachausweis stellen
Wenn Sie über die notwendigen 5 Modulzertifikate verfügen und den Praxisnachweis von 300 Stunden erfüllen, können Sie beim SVEB Schweizerischen Verband für Weiterbildung den Fachausweis beantragen.
Berufsprüfung Ausbilder/in mit eidg. Fachausweis
Als einzige eidgenössische Berufsprüfung in der Schweiz müssen die Kandidatinnen und Kandidaten beim Antrag auf den Fachausweis keine schriftliche Prüfung ablegen. Anstelle einer abschliessenden Berufsprüfung findet eine Zentrale Überprüfung der in den Modulkursen abgelegten Kompetenznachweise statt. Die im Qualifikationsdossier eingereichten Kompetenznachweise sowie die dazugehörigen Beurteilungen der Dozierenden der Module werden durch vom SVEB mandatierte Expertinnen und Experten zweitbeurteilt.
Achtung: Die Zentrale Überprüfung (ZÜ) als Berufsprüfung ist nur für das Prüfungsverfahren zum eidg. Fachausweis 2015 relevant.
Beachten Sie zudem die Prüfungsordnung und Wegleitung zur Prüfungsordnung:
Ablauf
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sieht für den Antrag auf den Fachausweis einen 2-stufigen Prozess vor:
Zulassungsdossier
Für den Antrag auf den Fachausweis müssen Sie in einem ersten Schritt ein Zulassungsdossier zusammenstellen. Das Antragsformular listet alle Dokumente auf, welche eingereicht werden müssen. Bitte reichen Sie das Zulassungsdossier erst ein, wenn Sie über alle notwendigen Unterlagen (Praxisnachweis/Tabelle Praxisstunden-Nachweis etc. gemäss Auflistung im Antragsformular) verfügen.
Der Eingang Ihrer Unterlagen wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Qualifikationsdossier
In einem zweiten Schritt müssen Sie ein individuelles Qualifikationsdossier zusammenstellen. Mit dem Zulassungsentscheid der Qualitätssicherungskommission (QSK) erhalten Sie eine Liste derjenigen FA-Module, für die Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. Das Qualifikationsdossier muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Zulassungsentscheid eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Zulassung.
Inhalt des Qualifikationsdossiers: Für jedes FA-Modul 2–5 müssen Sie den jeweiligen Kompetenznachweis sowie die Beurteilung des Kompetenznachweises durch die Moduldozentin bzw. den Moduldozenten unterzeichnen lassen und einreichen.
Ausnahme: Modulzertifikate, die Sie via Gleichwertigkeitsbeurteilung GWB erhalten haben
Abgabetermine und Sitzungen der QSK
Abgabetermin 23. Oktober 2024, 12.00 Uhr
QSK 4. Dezember 2024
Abgabetermin 23. Januar 2025, 12.00 Uhr
QSK 5. März 2025
Abgabetermin 30. April 2025, 12.00 Uhr
QSK 11. Juni 2025
Abgabetermin 31. Juli 2025, 12.00 Uhr
QSK 3. September 2025
Abgabetermin 30. Oktober 2025, 12.00 Uhr
QSK 10. Dezember 2025
Expert/-innen-Pool zentrale Überprüfung
Hans-Peter Karrer (Prüfungsleitung)
Rosaria Aretano
Gérard Bottazzoli
Andrea Chalverat
Christophe Eberhard
Armin Grüter
Franziska Hildebrand
Eva Maria Imboden
Manuela Käppeli
Regula Maier
Heinz Notter
Anne-Chantal Petter
Gaby Probst
Jürg Studer
Marianne Weber
Gültigkeit der Modulzertifikate
Die Zertifikate der FA-Module 2–5 sind ab deren Ausstellungsdaten fünf Jahre gültig, um den Fachausweis beantragen zu können. Entscheidend ist hierbei das Eingangsdatum des vollständigen Zulassungsdossiers beim SVEB.
Im Gegensatz zu den FA-Modulen 2–5 ist das SVEB-Zertifikat für Kursleitende zeitlich unbeschränkt gültig.
Um ein überaltertes FA-Modulzertifikat wieder zu aktivieren, muss für jedes betroffene FA-Modul 2–5 eine Erleichterte Gleichwertigkeitsbeurteilung GWB positiv durchlaufen werden. Bitte reichen Sie uns in jedem Fall zuerst Ihr Zulassungsdossier mit den Kopien Ihrer fünf FA-Modulzertifikate ein.
Beurteilung
Die Kommission für Qualitätssicherung (QSK) fällt zuerst den Zulassungsentscheid aufgrund Ihres Zulassungsdossiers. Die QSK-Sitzungen mit einer Vertretung des SBFI finden mindestens dreimal jährlich statt. Die aktuellen Daten finden Sie oben.
Die QSK entscheidet über das Bestehen oder Nicht-Bestehen der Zentralen Überprüfung auf der Basis der Anträge der Prüfungsleiterin/des Prüfungsleiters und aufgrund der Zweit-Beurteilungen durch die Expertinnen und Experten. Der eidg. Fachausweis wird vom SBFI auf Antrag der QSK in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der QSK-Sitzung ausgestellt.
Kosten
Nach Einreichen des vollständigen Qualifikationsdossiers für die Zentrale Überprüfung erhalten Sie die Rechnung für die gesamte Prüfungsgebühr. Das Qualifikationsdossier wird erst nach Begleichung der Rechnung vom Experten bzw. von der Expertin überprüft.
Subjektorientierte Finanzierung
Am 1. Januar 2018 ist die subjektorientierte Finanzierung durch den Bund in Kraft getreten. D. h. dass die Kosten für Kurse, die zu eidgenössischen Abschlüssen führen, teilweise an die Kursteilnehmenden erstattet werden, nachdem sie die Prüfung absolviert haben (Bestehen ist nicht Bedingung). Nach Eröffnung des Resultats der zentralen Überprüfung stellt Ihnen die AdA-Geschäftsstelle eine Prüfungsverfügung aus, welche beim SBFI zusammen mit dem Antrag auf Erstattung einzureichen ist. Nähere Informationen zu Bedingungen und Vorgehen finden Sie auf der SBFI-Website zum Thema Bundesbeiträge.
Kontakt
Gerry Weibel
Sachbearbeiter AdA Baukasten
Nationaler Koordinator eidg. Berufsprüfung Ausbilder/-in mit Fachausweis
+41 (0)44 319 71 62
gerry.weibel@alice.ch