Variante II – Gleichwertigkeitsbeurteilung aufgrund von Kompetenznachweisen
Die Gleichwertigkeitsbeurteilung (GWB) ist ein vom Bund anerkanntes Qualifikationsverfahren. Sie ermöglicht es erfahrenen Ausbildenden, die Modulzertifikate der AdA-Abschlüsse über den Nachweis entsprechender Kompetenzen zu erwerben und ersetzt damit den Kursbesuch. Eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung ist Voraussetzung.
Antrag nach Variante 2
Um die GWB Variante 2 zu beantragen, müssen Sie wie folgt vorgehen:
Selbstbeurteilung | In einer Selbstbeurteilung beschreiben Sie Ihre erwachsenenbildnerischen Kompetenzen schriftlich und für Dritte nachvollziehbar (Ausnahme: Für das SVEB-Zertifikat für Kursleiterinnen und Kursleiter sowie für das SVEB-Zertifikat für Praxisausbilderinnen und Praxisausbilder (nur für die Teile A und B) braucht es bei dieser Variante jeweils keine Selbstbeurteilung). |
Kompetenznachweis* | Wenn Sie die Kompetenzen nicht durch entsprechende Dokumente belegen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen zu zeigen, indem Sie einen Kompetenznachweis ablegen. Stufe 1 und 2: Für die Module FA M1 und FA M5 besteht der Kompetenznachweis aus einem Experten-Besuch in Ihrem Unterricht; für die Module FA M2 bis FA M4 aus einer schriftlichen Arbeit (entsprechend den Abschlussarbeiten, die bei einem Kursbesuch der Module erwartet wird). Die Unterrichtssequenz sollte auf mindestens 6 Personen ausgerichtet sein. Mindestens 3 Teilnehmende sind in jedem Fall zwingend erforderlich. Stufe 3: Für die sechs Module der Diplomstufe bestehen die Kompetenznachweise aus je einer schriftlichen Arbeit. |
Die Besuche bzw. die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten werden von GWB-Expertinnen und -Experten durchgeführt.
Weitere Informationen
Kontakt
Geschäftsstelle AdA
Gerry Weibel
Sachbearbeiter AdA Baukasten
Nationaler Koordinator eidg. Berufsprüfung Ausbilder/-in mit Fachausweis
+41 (0)44 319 71 62
gerry.weibel@alice.ch
Gerry Weibel
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gerry.weibel@alice.ch