Das WeBiG setzt der Weiterbildung neue Rahmenbedingungen

Die Schweiz gehört zu den wenigen Ländern Europas, die über ein nationales Weiterbildungsgesetz verfügen: Mit dem Weiterbildungsgesetz (WeBiG) erhielt die Schweiz am 1. Januar 2017 erstmals ein nationales Gesetz über die Weiterbildung.

Das WeBiG bildet die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Weiterbildung in der Schweiz. Damit gelten neue Rahmenbedingungen für die Steuerung und Förderung der Weiterbildung durch Bund und Kantone.

Umsetzung über Spezialgesetze

Beim WeBiG handelt es sich um ein Rahmengesetz. Es legt allgemeine Richtlinien fest, regelt jedoch keine Details. Das nationale Rahmengesetz wird über Spezialgesetze umgesetzt, wobei das Berufsbildungsgesetz BBG das wichtigste ist. Weitere zentrale Spezialgesetze sind unter anderen das Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG und das Ausländergesetz AuG.

Zwei Fördertatbestände

Das WeBiG umfasst zwei sogenannte Fördertatbestände. Der erste betrifft die Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung (Art. 12). An dieser Stelle setzt der Bund die gesamtschweizerische Tätigkeit der Organisation voraus und legt zudem fest, dass die Organisation nicht gewinnorientiert sein darf. Der zweite Finanztatbestand betrifft die Grundkompetenzen Erwachsener. In diesem Bereich stellt der Bund den Kantonen nach dem Subsidiaritätsprinzip Beträge zur Verfügung.

Die fünf Pfeiler des Weiterbildungsgesetzes

Das WeBiG regelt den gesamten non-formalen Weiterbildungsbereich. Im Zentrum des Gesetzes stehen fünf Grundsätze.

  1. Verantwortung: Das Gesetz hält fest: «Der einzelne Mensch trägt die Verantwortung für seine Weiterbildung». Die Arbeitgeber sowie Bund und Kantone sollen aber eine Mitverantwortung übernehmen, indem sie die individuelle Weiterbildung unterstützen bzw. «begünstigen».
  2. Qualität: Die Verantwortung für die Qualität der Weiterbildung liegt wie bisher bei den Anbietern. Das WeBiG soll aber für mehr Transparenz sorgen und bei öffentlich geförderter Weiterbildung die Qualitätsentwicklung in vier Bereichen sicherstellen: Information der Angebote, Qualifikation der Ausbildenden, Lernprogramme, Qualifikationsverfahren.
  3. Anrechnung von Weiterbildung: Das WeBiG beauftragt Bund und Kantone, bei der Anrechnung von Bildungsleistungen für Transparenz zu sorgen. Damit sollte es künftig bessere Möglichkeiten geben, Weiterbildung und informelles Lernen an formale Abschlüsse anzurechnen.
  4. Chancengleichheit: In der öffentlich unterstützten Weiterbildung soll das Gesetz die Chancengleichheit erhöhen. Neben der Gleichstellung der Geschlechter erwähnt das Gesetz Menschen mit Behinderung, Ausländerinnen und Ausländer, Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger.
  5. Wettbewerb: Das WeBiG soll dafür sorgen, dass subventionierte Weiterbildung nicht zu  Wettbewerbsverzerrungen führt.

Finanzierung

Finanziert wird das WeBiG über die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft). Für die aktuelle Periode 2021–2024 hat das Parlament 69 Millionen Franken für die Weiterbildung gesprochen.

Die Kantone erhalten zur Umsetzung ihres Auftrags zur Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener 43 Millionen Franken. Dies ist rund drei Mal mehr als in der Vorperiode 2017–2020. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen Angebotslücken geschlossen und Sensibilisierungsmassnahmen zur Erhöhung der Teilnahme an Kursen in diesem Bereich umgesetzt werden.

Den Organisationen der Weiterbildung (OWB), darunter dem SVEB, stehen insgesamt 16 Millionen Franken für Leistungen in den Bereichen Koordination und Information, Qualität und Entwicklung des Weiterbildungssystems zur Verfügung – 6 Millionen mehr als in der letzten BFI-Periode. Die OWB haben auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes die Aufgabe, mit Leistungen auf Systemebene den Weiterbildungsbereich weiterzuentwickeln. Die Weiterbildung soll zugänglicher, innovativer, transparenter und besser koordiniert werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Bernhard Grämiger
Direktor

+41 (0)44 319 71 61
bernhard.graemiger@alice.ch