An seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 hat der Bundesrat entschieden, die derzeit geltenden Massnahmen für die Weiterbildung provisorisch bis Ende März zu verlängern. Der Bundesrat prüft indes laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Lockerung der Massnahmen zulässt.
Der Bundesrat verlängert die Corona-Massnahmen in der Weiterbildung bis Ende März 2022. Seit dem 20. Dezember 2021 gilt für Weiterbildungen in Innenräumen eine generelle Maskenpflicht sowie die 2G-Regel (geimpft, genesen). In Ausnahmefällen, beispielsweise bei vorbereitenden Kursen für eidgenössische Prüfungen oder bei Angeboten im Bereich des Grundkompetenzenerwerbs, kommt die 3G-Regel zur Anwendung.
Aufgrund der Konsultationsergebnisse verzichtet der Bundesrat auf eine Verschärfung der Maskenpflicht oder ein Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen. Der SVEB begrüsst diesen Entscheid.
Angleichungsbedarf bei den Regeln für die Weiterbildung
Der Bundesrat überprüft laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 wird er mögliche Lockerungen der Massnahmen diskutieren.
Der SVEB appelliert an den Bundesrat, so rasch als möglich Lockerungen in der Weiterbildung umzusetzen und im Minimum wieder eine einheitliche 3G-Regel für alle Weiterbildungsangebote zu schaffen. Bei einer positiven Entwicklung der Corona-Situation ist die aktuell geltende Sonderbehandlung einzelner Weiterbildungen (wie z. B. von vorbereitenden Kursen in der Höheren Berufsbildung) im Vergleich zu anderen Angeboten nicht mehr zu rechtfertigen. Die 2G-Regel führt bei vielen Weiterbildungsanbietern zu sinkenden Teilnehmerzahlen, zu einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und dazu, dass Teilnehmende von Weiterbildungen ausgeschlossen werden müssen.
Bild: Corona 2022