Bildungspolitische Ziele bestätigt


Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) hat an ihrer Jahresversammlung zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die gemeinsamen bildungspolitischen Ziele aktualisiert.

Das WBF und die EDK verständigen sich auf wenige konkrete und überprüfbare Ziele für die kommenden Jahre. Im Fokus stehen strategische Ziele, zu deren Erreichung die gesamtschweizerische Ebene einen Beitrag leisten kann oder die nur auf der gesamtschweizerischen Ebene erreicht werden können. Die gemeinsamen bildungspolitischen Ziele von Bund und Kantonen stützen sich auf die aktuellen Erkenntnisse des Schweizer Bildungsberichtes 2023. Sie bestätigen die wichtigen strategischen Prioritäten: Alle bildungspolitischen Ziele bleiben relevant und werden langfristig weiterverfolgt. Um neuere Entwicklungen aufzunehmen, wurden die Erläuterungen zu den Zielen teilweise angepasst.

Die Ziele:

  1. Für den Bereich der obligatorischen Schule sind das Eintrittsalter, die Schulpflicht, die Dauer der Bildungsstufen sowie die Übergänge vereinheitlicht und die Ziele harmonisiert.
    Für die Harmonisierung der Ziele sind insbesondere
    a. nationale Bildungsziele in Form von Grundkompetenzen in den Fachbereichen Schulsprache, zweite Landessprache und Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften verabschiedet,
    b. auf sprachregionaler Ebene erarbeitete Lehrpläne in Anwendung, die sich an diesen Grundkompetenzen orientieren.
  2. 95 % aller 25-Jährigen verfügen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II.
  3. Der prüfungsfreie Zugang zur Universität mit gymnasialer Matur ist langfristig sichergestellt.
  4. Die Profile der Angebote auf der Tertiärstufe sind geschärft.
  5. Es sind Massnahmen definiert, die zur Reduktion der Anzahl Studienabbrüche an den Universitäten beitragen.
  6. Im ganzen Bildungssystem werden Ein-, Um- und Wiedereinstiege gefördert und durch Information und Beratung unterstützt.
  7. Im Bildungssystem werden die neuen Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt und Gesellschaft vorausschauend aufgegriffen.
  8. Austausch und Mobilität sind in der Bildung verankert und werden auf allen Bildungsstufen gefördert.

Ziel 2 noch nicht erreicht

Das gemeinsame Ziel 2, wonach 95 % aller 25-Jährigen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen, sei noch nicht für alle Bevölkerungsgruppen erreicht, schreibt die EDK in ihrer Medienmitteilung. Wie der Bildungsbericht Schweiz 2023 zeige, beträgt die entsprechende Quote aktuell 91,4 %. Die Abschlussquoten unterscheiden sich dabei deutlich, sei es nach Ausbildungstyp, den die Lernenden im Alter von 15 Jahren absolvieren, sei es nach Migrationsstatus. Schweizerinnen und Schweizer haben eine höhere Abschlussquote als Ausländerinnen und Ausländer. In der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer wiederum haben höhere Quoten als Personen, die später einwanderten. Schliesslich weisen auch die Kantone unterschiedliche Abschlussquoten auf. Diese vielschichtigen Befunde erfordern differenzierte Massnahmen, so die EDK, dazu gehöre insbesondere die Umsetzung der Projekte im Rahmen der Berufsbildung 2030.

Die gemeinsamen Ziele 3 und 5 betreffen die gymnasiale Maturität. Im Sommer 2023 haben Bund und Kantone im Rahmen des Projektes «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» die gemeinsam aktualisierten Rechtsgrundlagen verabschiedet. Damit werde die anerkannt hohe Qualität der gymnasialen Maturität weiterhin schweizweit und auf lange Sicht gesichert und der prüfungsfreie Zugang zur Universität mit gymnasialer Maturität langfristig gewährleistet. Zudem steigere die Totalrevision die schweizweite Vergleichbarkeit von Maturitätszeugnissen. Aktuell läuft die Anhörung der EDK zum Rahmenlehrplan. Die revidierten Texte – Verordnung und Reglement, Vereinbarung und Rahmenlehrplan – sollen am 1. August 2024 in Kraft treten.

Weitere Koordination

Neben den acht gemeinsamen bildungspolitischen Zielen koordinieren Bund und Kantone ihre Tätigkeiten auch in weiteren zentralen Themen der Bildungspolitik. Dazu gehören die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), die poli­tische Bildung (éducation à la citoyenneté), die Implementierung der Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung sowie die Bekämpfung des Fachkräftemangels insbesondere im Lehrberuf, in den MINT- und den Gesundheitsberufen.

Bund und Kantone verständigen sich seit 2011 auf gemeinsame bildungspolitische Ziele, die sie jeweils in einer gemeinsamen Erklärung festlegen. Seither werden die Ziele unter Berücksichtigung der Bil­dungsberichterstattung regelmässig fortgeschrieben. Die Grundlage für die Zusammenarbeit im Bereich der Ziele bildet die in der Bundesverfassung verankerte Verpflichtung von Bund und Kantonen, gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeit für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz zu sorgen (Art. 61a Abs 1 BV). Während die obligatorische Schule in der Kompetenz der Kantone liegt, sind die Zuständigkeiten im nachobligatorischen Bereich zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt.

Einordnung des SVEB

Der SVEB begrüsst, dass im Ziel 6 die Weiterbildung genannt und im speziellen der Zugang zur Weiterbildung hervorgehoben wird. Angesichts der sehr hohen Teilnahmedisparität in der Weiterbildung in der Schweiz (vgl. Bildungsbericht) sind wir der Ansicht, dass Bund und Kantone ihre Bemühungen bei der Verbesserung des Zugangs zu Weiterbildung deutlich erhöhen sollten.

Der SVEB begrüsst es zudem, dass in Ziel 7 neu die Kompetenzen im Umgang mit KI explizit genannt werden. KI-Kompetenzen werden für Erwachsene in Zukunft stark an Bedeutung gewinnen. Es ist auch hier wichtig, dass Bund und Kantone ihr Engagement ausbauen. SVEB-Präsident Matthias Aebischer hat die Wichtigkeit dieses Aspekts bereits mit einer Interpellation deutlich gemacht.

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